Nutzung einer eingetragenen Marke im Namen einer Fanseite

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
friloo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung einer eingetragenen Marke im Namen einer Fanseite

Hallo

ich habe eine Frage:
Und zwar möchte ich eine Fanseite erstellen, dessen Namen eine eingetragene Marke enthalten Soll.

Sprich, soll der Name der Seite so aussehen: Wort-Marke-Wort

Die dazugehörige Domain, die bereits registriert wurde lautet: www.wort-marke-wort.de

Ist dies rechtlich unbedenklich? Es geht um eine reine Fanseite, der man ansieht, dass sie nicht im direkten Kontakt mit der Marke steht, außer dass es um Produkte, dieser Marke geht, in diesem Fall Automobilbereich!

würde mich über Infos freuen...

mfg
Friederich

-- Editier von friloo am 06.06.2017 23:14

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Es gibt sogenannte Wortmarken. Und die darf man in Domains nicht ohne Erlaubnis verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen