Hallo liebe Forumsmitglieder,
im Rahmen einer Fusion hat die ABC GmbH die XYZ GmbH übernommen.
Unsere Frage ist, ob nun auf den Briefköpfen für eine Übergangszeit stehen darf:
"XYZ - eine "Marke" der ABC GmbH"
Oder muss ich das Wort Marke z.B. durch Unternehmensteil ersetzen?
Vielen Dank und Grüße
Mirko
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Nutzung des Namens "Marke"
11. August 2009
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Frage vom 11. August 2009 | 00:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung des Namens "Marke"
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 11. August 2009 | 01:18
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
Ist XYZ denn eine beim DPMA eingetragene Marke?
Eine falsche Schutzrechtsberühmung kann (!) ein Wettbewerbsverstoß sein, muß es aber nicht.
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#2
Antwort vom 11. August 2009 | 08:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, ist sie leider nicht. Deshalb meine Frage, ob man eben das Wort Marke einfach so gebrauchen kann oder ab dann eine Eintragung beim DPMA zwingend erforderlich ist.
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#3
Antwort vom 11. August 2009 | 18:13
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
Es kommt sehr auf den Zusammenhang an.
Wenn damit eine besondere Wertschätzung dem Begriff zugeschrieben werden soll ("der ist uns, darauf haben wir sogar eine Marke" ), kann das wettbewerbsrechtlich problematisch sein.
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