Markenname = Chatname?

16. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Almaz779
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Markenname = Chatname?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass ich hierbei sein darf und meine Frage stellen darf.
Bei meiner Frage handelt es sich wahrscheinlich um eine etwas komische Frage und bezieht sich nur auf eine private Benutzung.

Angenommen eine weltweit sehr bekannte Marke 'XYZ' bringt ein neues Parfüm/Creme/Lotion etc. raus und nennt diese z.B ' XYZ - Light A Way, Candle Light, Morning Mist usw.'
Oder 'Light A Way usw. - by/from XYZ'
Laut DPMA ist z.B 'Light A Way' als Wort oder Bildmarke nicht eingetragen, aber es handelt sich hierbei um eine IR-Marke.
Recherchiert man also diese bei IR Marken taucht diese bei der WIPO als 'XYZ - Light A Way' in einer graphischen Version auf.

Nun möchte ich diesen Namen 'Light a way' ganz normal im Forum oder im Chat als Namen registrieren und auch natürlich nutzen.

Verletzt man hiermit die Markenrechte, sodass dies zu einer Abmahnung führen könnte?
Die eigentliche Marke 'XYZ' benutze ich ja sozusagen gar nicht oder?

Sei es Light A Way oder Candle Light usw. sind ja alles Wörter, die man ja auch im Duden finden kann und auch im Alltag oft benutzt werden können.

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Abend.

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119499 Beiträge, 39733x hilfreich)

XYZ - Light A Way
Auch im privaten Bereich kritisch, eben wegen der Marke "XYZ".
Wobei es auch Markeninhaber gibt welche die privaten User sogar unter bestimmten Bedingungen unterstützen und die Nutzung der Marke erlauben.



Light A Way
Gleiches wie oben, normal heist es "light away", "Light A Way" könnte also die notwendige Unterscheidungskraft besitzen.
Siehe auch "come in and find out".



Candle Light, Morning Mist
normale Wörter, relativ sicher





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Almaz779
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend ;-)

Vielen Dank für deine Antwort.
Aber die Marke XYZ benutze ich ja gar nicht.
Light away wäre doch einfach nur eine Sorte des Parfüms sozusagen.

Das ist ja alles so kompliziert..

Heutzutage wird man doch fast überall abgemahnt.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn man eine geschützte Marke benutzt in einem Forum als Nick, ist es schwer, daraus einen Verstoß zu konstruieren, der in § 14 Markengesetz genannt ist.

Außer, man verkauft oder bewirbt etwas in diesem Forum.

Nicht aber, wenn man darin nur plaudert.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Die Nummer ist doch schon ausgeurteilt; wie Gerd schreibt, wird es nur dann problematisch, wenn man den Eindruck erweckt, im Namen der Firma zu handeln (Nick "Mercedes-Benz") oder gewerblich handelt.

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