Jetzt hat der Harry auch mal ne Frage:
Folgende Konstellation:
- Kauf von Original Markenware bei einem Händler H1
- Echtheit der Ware wird vorausgesetzt
- Händler H1 kauft beim Markenhersteller oder bei anderem Händler HX
- Händler H2 kauft bei Händler H1 zum Weiterverkauf (an Händler und Endkunden)
Da Händler H2 bezüglich der Lizensierung und rechtssicheren Inverkersbringen der Markenware unsicher ist, fragt er nach und erhält auf Nachfrage folgende Aussage:
quote:
Um die Originalware der Hersteller vertreiben zu können, muss auch der Händler vom Hersteller lizenzsiert sein. Ohne eine Lizenz darf dieser die Ware auf dem legalen Weg nicht weiter vertreiben. Auch Sie müssen für den Weiterverkauf der Originalware eine Lizenz des Herstellers besitzen.
Die Aussage stammt nicht von dem Hersteller, sondern von jemandem dem Rechtskundigkeit unterstellt wird.
Ich persönlich halte dies Aussage insgesamt schlicht für falsch.
Denn meines Wissens nach, muss weder Händler H1 noch Händler H2 eine Lizenz des Herstellers besitzen.
Einzige vorausetzung für den legalen Weiterverkauf auch ohne Lizensierung soll sein, das die Ware ursprünglich vom Hersteller oder einem von ihm lizensierten Händler (Händler HX) in der Markt (EU) eingebracht wurde?
Frage: ist Harrys Wissenstand korrekt oder gibt es unbeachtete Feinheiten?
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