Legaler gewerblicher Verkauf Original Markenware

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
Legaler gewerblicher Verkauf Original Markenware

Jetzt hat der Harry auch mal ne Frage:


Folgende Konstellation:
- Kauf von Original Markenware bei einem Händler H1
- Echtheit der Ware wird vorausgesetzt
- Händler H1 kauft beim Markenhersteller oder bei anderem Händler HX
- Händler H2 kauft bei Händler H1 zum Weiterverkauf (an Händler und Endkunden)

Da Händler H2 bezüglich der Lizensierung und rechtssicheren Inverkersbringen der Markenware unsicher ist, fragt er nach und erhält auf Nachfrage folgende Aussage:

quote:
Um die Originalware der Hersteller vertreiben zu können, muss auch der Händler vom Hersteller lizenzsiert sein. Ohne eine Lizenz darf dieser die Ware auf dem legalen Weg nicht weiter vertreiben. Auch Sie müssen für den Weiterverkauf der Originalware eine Lizenz des Herstellers besitzen.



Die Aussage stammt nicht von dem Hersteller, sondern von jemandem dem Rechtskundigkeit unterstellt wird.

Ich persönlich halte dies Aussage insgesamt schlicht für falsch.

Denn meines Wissens nach, muss weder Händler H1 noch Händler H2 eine Lizenz des Herstellers besitzen.

Einzige vorausetzung für den legalen Weiterverkauf auch ohne Lizensierung soll sein, das die Ware ursprünglich vom Hersteller oder einem von ihm lizensierten Händler (Händler HX) in der Markt (EU) eingebracht wurde?



Frage: ist Harrys Wissenstand korrekt oder gibt es unbeachtete Feinheiten?





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7 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
dürften Händler von der Belieferung ausgenommen werden


Ja, aber das betrifft ja nur die Frage, ob im Eingangsfall der Hersteller an H1/H2 liefern *muß* oder nicht.

quote:
Um die Originalware der Hersteller vertreiben zu können, muss auch der Händler vom Hersteller lizenzsiert sein.


Das ist grundsätzlich Unsinn; das hätten manche Hersteller zwar gerne, aber der Erschöpfungsgrundsatz ist da davor.

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""

2x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

.

-- Editiert von peterling am 04.11.2017 23:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peterling
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von peterling):
Ich habe zwar eine Bestnote in dem Fach

Im Fach Hochbaufacharbeit? Und was hat das mit dem Thema zu tun? Und warum gräbt man für sowas so eine Leiche aus?


Hochbaufacharbeiter
Das ist ein Lehrberuf und dafür bekommt man einen Gesellenbrief.

Das hat damit zu tun, dass man auch als Jurist einfach an die Gegenseite Fragen stellen kann und soll das Problem erklären, welches in elitären Kreisen vorliegt.
Und man sieht es liegt vor und es wird nicht gefragt.
Ich wollte das Problem erklären, weil ich in meiner niederen Position Fragen stellen kann obwohl ich viel mehr weiss und kann wie die meisten Juristen. Da muss man halt mal über seinen Schatten springen an Elitärheit.

-- Editiert von peterling am 04.11.2017 23:36

4x Hilfreiche Antwort

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