Ist Wish seriös? / Wie hoch ist das Risiko Probleme zu bekommen

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
derbogologo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Wish seriös? / Wie hoch ist das Risiko Probleme zu bekommen

Und zwar habe ich jetzt mehrmals gelesen, das Leute die etwas bei Wish bestellt haben im Nachhinein Probleme mit der jeweiligen Marke bekommen haben bzw einen Brief vom Rechtsanwalt
Meine Fragen sind folgende:

1. Ich habe gelesen das meist eine Vernichtung des Produkts beantragt wird, kann nach meiner Einwilligung dann noch was passieren, also das ich praktisch trotz Vernichtung verklagt werde?

2. Inwiefern läuft das ab mit dem "geschäftlichen Verkehr", also wenn man zB nur 1x ein Produkt bestellt kann man nicht belangt werden? Wie sind da so die Grauzonen?

MfG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von derbogologo):
1. Ich habe gelesen das meist eine Vernichtung des Produkts beantragt wird, kann nach meiner Einwilligung dann noch was passieren, also das ich praktisch trotz Vernichtung verklagt werde?

Klar, Abmahnung, Klage, Schadenersatzforderungen - das ganze Spektrum steht noch zur Verfügung.



Zitat (von derbogologo):
2. Inwiefern läuft das ab mit dem "geschäftlichen Verkehr", also wenn man zB nur 1x ein Produkt bestellt kann man nicht belangt werden?[/quote
Nö, wie kommt man denn darauf?

Wenn man ein Produkt bestellt und das am nächsten Tag seinem Account bei eBay auftaucht, dann wird man nicht unerhebliche argumentative Probleme haben um das noch als "privat" durch zu bekommen.



Zitat (von derbogologo):
Wie sind da so die Grauzonen?

Wie immer: schwebend nebulös.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
derbogologo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie läuft das dann ab?
Ich erhalte einen Brief vom Staatsanwalt und muss irgendwie nachweisen das es sich tatsächlich nur um privaten Gebrauch handelt, was ja bei einem einzigen Produkt plausibel ist.

Also bin ich dann direkt ausm Schneider und es wird eingestellt, oder ist das bei jedem Fall unterschiedlich?

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Bei einem Einzelprodukt macht doch kein Staatsanwalt ein Faß auf. Im übrigen müßte er nachweisen, daß es *nicht* für privaten Gebrauch ist. Bei einem Teil unmöglich, sofern es sich nicht gerade um einen Industriebackofen handelt. Bei 10 gleichen Teilen easy. ;)

Abgesehen davon halte ich Wish generell für unseriös. Voll von "Grafikkarte für 1 EUR" und geliefert bekommt man eine Plastikfigur. Schau's dir mal bei Youtube an. Fast alles nur billiger Chinaschrott, Imitationen usw.

Die werben sogar auf Facebook mit "30-TB-Festplatte 49 EUR" - es gibt weltweit keine 30-TB-Festplatte, die größten haben 12 und kosten 450 EUR.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 28.08.2018 15:46

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#4
 Von 
derbogologo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke, dann weiß ich Bescheid :) !

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Bei einem Teil unmöglich,

Doch möglich, siehe #1



Zitat (von BigiBigiBigi):
Bei einem Einzelprodukt macht doch kein Staatsanwalt ein Faß auf.

Stimmt. Da müsste dem schon außerordentlich langweilig sein.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
derbogologo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wie ist das jetzt?
Muss dem Angeklagten nachgewiesen werden das es sich um geschäftlichen Verkehr handelt oder nicht?
Also logisch, wenn man jetzt einzeln ein Produkt bestellt aber das 3 mal die Woche ist das geschäftlicher Verkehr (also insofern man das zeug weiterverkauft), aber bei wirklich nur einem Exemplar?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von derbogologo):
Muss dem Angeklagten nachgewiesen werden das es sich um geschäftlichen Verkehr handelt oder nicht?

Ja, muss man ihm.

Ändert aber nichts an
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man ein Produkt bestellt und das am nächsten Tag seinem Account bei eBay auftaucht, dann wird man nicht unerhebliche argumentative Probleme haben um das noch als "privat" durch zu bekommen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
derbogologo
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

okay also zusammengefasst kann man, wenn man das jeweilige Produkt nachweislich wirklich selbst benutzt ohne Bedenken was bei Wish bestellen?
Sprich das einzige was passieren kann ist, dass man nachweisen muss das es für privaten Gebrauch ist, und es vernichtet wird?

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von derbogologo):
dass man nachweisen muss das es für privaten Gebrauch ist


Nein, das mußt du *nicht* nachweisen. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung (bzw. im MarkenG die Beweislast). Wenn natürlich der Anschein für einen gewerblichen Import spricht (10 Computermäuse gekauft), dann muß man diesen natürlich entkräften ("ich habe Tourette und zerstöre alle 3 Tage beim tic'en eine Maus").

Zitat (von derbogologo):
kann man, [...] ohne Bedenken was bei Wish bestellen?


Wenn du Schrott kaufen oder über den Tisch gezogen werden willst, dann ja.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von derbogologo):
kann man.... ohne Bedenken was bei Wish bestellen?


Nein.
Wish selbst bietet keine Waren an, Wish ist lediglich ein Vermittler, auf der Online-Shops aus aller Welt ihre Produkte verkaufen, gefühlte 99% davon aus China.

Übrigens stellt Wish nur nur eine Rechnung für den Artikel und Versand aus, um Steuern, Zoll und andere Kosten müsst Du Dich selbst kümmern.
Bei Chinaartikeln kann es gut sein, dass Du die auf dem zuständigen Zollamt abholen darfst (falls du die Ware überhaupt ausgehändigt bekommst), oder direkt die Kosten der Vernichtung übernehmen kannst.

Weiter zu berücksichtigen ist das Zahlungsziel.
Die Ware muss entweder in Vorkasse oder spätestens 14 Tage nach Bestellung bezahlt werden, der Versand aus dem fernen Osten dauert aber auch gerne mal >30 Tage und mehr.

Zu den Artikeln bei Wish....

Falls man tatsächlich das geliefert bekommt was man bestellt hat, ist die Qualität und der Preis selten besser, als in den heimischen 1€ Läden.

Und dann gibt es da ja noch die App und die "benötigten" bzw. geforderten Berechtigungen......

Ich würde mir keine App aufs Smartphone holen, die unnötigerweise Zugriff auf alle Kontakte hat, den USB-Speicherinhalt lesen, ändern und löschen kann, Zugriff auf alle Netzwerke und Verbindungen hat, sowie die Berechtigung Bilder und Videos aufzunehmen.


Mein Fazit:
Das einzig seriöse in diesem Konstrukt sind die Zahlungsdienstleister, über die gezahlt werden soll.

-- Editiert von spatenklopper am 29.08.2018 12:45

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