Immer wieder stelle ich mir die Frage ob für die Firmen welche ein Wortmarke oder Wort-Bildmarke im DPMA eingetragen haben, auch immer das ® benutzt werden muss. Wie sonst soll ich wissen, dass es sich hier um eine Marke handelt? Ist dies nicht vorgeschrieben, dass man nach Eintragung im DPMA dieses ® Zeichen oder TM auch verwendet? Können solche Firmen kostenpflichtig abgemahnt werden?
-----------------
""
Benutzung des ® bei eingetragenen Marken?
10. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2010 | 20:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Benutzung des ® bei eingetragenen Marken?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Dezember 2010 | 05:12
Von
Status: Lehrling (1480 Beiträge, 798x hilfreich)
Müssen muss man das in D. nicht. Wer interessiert ist daran, ob eine Marke eingetragen ist, hat dazu das übliche Mittel zur Hand:
Eine Recherche beim DPMA.
Eine mir R gekennzeichnete Marke spielt positiv nur im angelsächsischen Rechtsraum eine Rolle.
Bei uns nur negativ: Wer sich mit einem R brüstet und damit Verwirrung stiftet, kann abgemahnt werden wettbewerbsrechtlich.
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
#2
Antwort vom 11. Dezember 2010 | 12:59
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Ist dies nicht vorgeschrieben, dass man nach Eintragung im DPMA dieses ® Zeichen oder TM auch verwendet?
Nein. Das machen Firmen nur freiwillig, um gleich jeden darauf hinzuweisen "Achtung, Marke, nicht mißbrauchen".
"TM" gibt es in Deutschland übrigens gar nicht, das ist ein US-spezifisches Tierchen.
quote:
Wie sonst soll ich wissen, dass es sich hier um eine Marke handelt?
Im Zweifel sollte man ein Kennzeichen nur dann markenmäßig verwenden, wenn man sich entsprechend kundig gemacht hat.
Denn auch nicht als Marke eingetragene Kennzeichen können geschützt sein. Wäre etwa "iPhone" nicht als Marke eingetragen, wäre es trotzdem geschützt als eingeführte Geschäftsbezeichnung mit Verkehrsgeltung.
quote:
Können solche Firmen kostenpflichtig abgemahnt werden?
Nöhen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Markenrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.765
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten