Benutzung des ® bei eingetragenen Marken?

10. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
abflugfmm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Benutzung des ® bei eingetragenen Marken?

Immer wieder stelle ich mir die Frage ob für die Firmen welche ein Wortmarke oder Wort-Bildmarke im DPMA eingetragen haben, auch immer das ® benutzt werden muss. Wie sonst soll ich wissen, dass es sich hier um eine Marke handelt? Ist dies nicht vorgeschrieben, dass man nach Eintragung im DPMA dieses ® Zeichen oder TM auch verwendet? Können solche Firmen kostenpflichtig abgemahnt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Müssen muss man das in D. nicht. Wer interessiert ist daran, ob eine Marke eingetragen ist, hat dazu das übliche Mittel zur Hand:

Eine Recherche beim DPMA.

Eine mir R gekennzeichnete Marke spielt positiv nur im angelsächsischen Rechtsraum eine Rolle.

Bei uns nur negativ: Wer sich mit einem R brüstet und damit Verwirrung stiftet, kann abgemahnt werden wettbewerbsrechtlich.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ist dies nicht vorgeschrieben, dass man nach Eintragung im DPMA dieses ® Zeichen oder TM auch verwendet?


Nein. Das machen Firmen nur freiwillig, um gleich jeden darauf hinzuweisen "Achtung, Marke, nicht mißbrauchen".

"TM" gibt es in Deutschland übrigens gar nicht, das ist ein US-spezifisches Tierchen.

quote:
Wie sonst soll ich wissen, dass es sich hier um eine Marke handelt?


Im Zweifel sollte man ein Kennzeichen nur dann markenmäßig verwenden, wenn man sich entsprechend kundig gemacht hat.

Denn auch nicht als Marke eingetragene Kennzeichen können geschützt sein. Wäre etwa "iPhone" nicht als Marke eingetragen, wäre es trotzdem geschützt als eingeführte Geschäftsbezeichnung mit Verkehrsgeltung.

quote:
Können solche Firmen kostenpflichtig abgemahnt werden?


Nöhen.

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