Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich betreibe eine Webseite über die man Produkte bei Amazon kaufen kann. Ich bin Mitglied beim Amazon Partnernet und nutze die API von Amazon um die Inhalte von Amazon-Angeboten in meine Webseite einzupflegen. Leider habe ich keinen Einfluss darüber, welche Inhalte, also Bilder und Texte von der API geliefert werden.
Heute habe ich eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung bekommen. Auf meiner Webseite wurde ein Artikel aufgeführt, der wohl so hätte nicht dargestellt werden dürfte. Im Titel des Artikels wurde ein geschützter Begriff im Zusammenhang mit einem Produkt aufgeführt. Also, man darf bestimmte Artikel wie z. B. Werkzeug nicht im Zusammenhang mit dem geschützten Begriff "anbieten". Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich in meinem "Shop" einen solchen Artikel verkaufe und gegen das Markenrecht verstoßen habe.
Jetzt ist es aber so, dass ich nichts verkaufe. Ich habe keinen Shop, sondern eine Webseite die ein paar Angebote von Amazon aufführt. Wenn man diese kaufen möchte, wird man auf die Webseite von Amazon weitergeleitet.
Außerdem habe ich keinen Einfluss auf die Inhalte, die Amazon per API ausliefert. Offenbar hat ein Händler bei Amazon den Titel und die Beschreibung so eingepflegt und ich habe mir den dann über die API so "eingefangen".
Ich soll jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben.
Habe ich jetzt gegen das Markenrecht verstoßen? Ich kann ja nichts dafür.
Den Artikel habe ich jetzt ausgeblendet, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Wie schätzt ihr die Lage ein?
Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße Heike
Amazon Partnerprogramm API - Abmahung
9. Januar 2017
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Frage vom 9. Januar 2017 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Partnerprogramm API - Abmahung
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatJetzt ist es aber so, dass ich nichts verkaufe. :
Was macht man denn sonst? Verschenken? Eher nicht oder?
ZitatIch habe keinen Shop, sondern eine Webseite die ein paar Angebote von Amazon aufführt. Wenn man diese kaufen möchte, wird man auf die Webseite von Amazon weitergeleitet. :
Man müsste die Einbindung mal prüfen, ob das analog zu einer Anzeige in der Zeitung gelten könnte.
Der Beschreibung nach aber eher nicht.
Man bedient sich zur Abwicklung eines Dienstleisters bzw. erhält für die Vermittlung eine Provison.
Zusätzlich bindet man die Inhalte so ein das man sie sich "zu eigen" macht.
Ob man das jetzt als "Shop" oder "Hüpfelmüpf" bezeichnet tut nichts zur Sache.
Unabhängig davon: Die gesetzlichen Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung, ...) erfüllt man aber schon?
Sonst sollte man noch etwas Geld beiseite legen, für die nächsten Abmahnungen ...
ZitatAußerdem habe ich keinen Einfluss auf die Inhalte, die Amazon per API ausliefert. :
Offenbar doch:
ZitatDen Artikel habe ich jetzt ausgeblendet, um weiteren Ärger zu vermeiden. :
ZitatOffenbar hat ein Händler bei Amazon den Titel und die Beschreibung so eingepflegt und ich habe mir den dann über die API so "eingefangen". :
Korrekt. Das ist aber ein bekanntes Risiko.
Je nach vertraglicher Vereinbarung könnte man amazon in Haftung nehmen (so wie ich die Firma kenne, liegt die Chance dafür unter 1%)
Eventuell könnte man noch den Händler der das eigentlich gemacht hat in Regress nehmen. Wenn man ihn denn feststellen kann. Die Chancen dafür stehen auch nicht optimal.
ZitatIch soll jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. :
Die sollte man (so wie den gesamten Vorgang) vorher anwaltlich prüfen lassen. Denn in der Regel sind die viel zu weit gefasst.
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