Hallo,
ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit folgendem Fall weiterhelfen könnte.
Wenn ein Buch bei Amazon Marketplace verkauft wird, wird von Amazon für den Versand eine Kostenpauschale iHv. 3 EUR einkalkuliert. Wenn nun von dem Verkäufer davon ausgegangen wird, dass diese 3 EUR den tatsächlichen Versandkosten entsprechen und somit der Buchpreis nicht angepasst wird, es sich jedoch herausstellt, dass die wahre Versandkosten wesentlich höher sind, besteht aus Verkäufersicht ein Rücktrittsrecht, bzw. ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen? Dieses Versandkostenmodell wurde allerdings durch den Verkäufer bei der Registrierung bei Amazon Marketplace akzeptiert (leider nicht bewusst).
Vielen Dank im Voraus!
Amazon Marketplace - Rücktrittsrecht/gültiger KV
10. Dezember 2008
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2008 | 11:05
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 24x hilfreich)
Amazon Marketplace - Rücktrittsrecht/gültiger KV
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Dezember 2008 | 11:19
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ein gültiger Kaufvertrag ist zu Stande gekommen. Der VK hat kein Rücktrittsrecht. Die Konditionen waren dem VK zur Kenntnis gegeben vor dem Einstellen von Angeboten.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 10. Dezember 2008 | 18:33
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 24x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Kann hier kein Fall von Irrtum vorliegen wenn versehentlich die Option gewählt wurde ebenfalls nach Österreich zu versenden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Markenrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Dezember 2008 | 18:40
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Nein, leider nicht. Hierbei handelt es sich nicht um einen 'Irrtum' im Sinne des BGB.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Schon
268.159
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten