Hallo,
wir haben Gartenmöbel aus Teakholz gekauft. Die beworbene Eigenschaft lautet:
- die Möbel müssen im Winter nicht eingelagert werden
- das Holz ist resistent gegen******rungseinflüsse
Vorgaben für eine besondere Pflege etc. fehlten, in der Anleitung wird nur darauf verwiesen, wie bei Verschmutzung zu verfahren ist.
Nach einem Winter löst sich die erste Schicht auf dem Holz, das Holz an allen 7 Teilen ist spröde, teilweise haben sich Risse gebildet. Die Sachen sind 21 Monate alt.
Ich wollte daher Wandeln, da die Sache zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist. Der Verkäufer besteht auf Nachbesserung und will nur austauschen. Ich rechne aber damit, dass mit der Nachlieferung das gleiche Ergebnis passieren wird.
Frage: Muss ich den Austausch hinnehmen, auch wenn die Sache offensichtlich nicht über zugesicherte Eigenschaften verfügt? Kann ich einen Nachweis verlangen, dass die Nachlieferung z.B. aus anderem Holz mit gutachterlich bestätigter******rungsresistenz besteht?
zugesicherte Eigenschaft fehlt => Nachbesserung??
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
bin neu hier: warum wird "witterung" durch ***** ersetzt??
> Ich rechne aber damit, dass mit der Nachlieferung das gleiche Ergebnis passieren wird.
Das ist aber kein Grund, die vom VK vorgeschlagene Nachbesserung abzulehnen.
> Kann ich einen Nachweis verlangen, dass die Nachlieferung z.B. aus anderem Holz mit gutachterlich bestätigter******rungsresistenz besteht?
Nur, wenn dir eine solche gutachterliche Bestätigung auch vertraglich versprochen wurde.
Warum sollte der K bei Nachbesserung ein Anrecht auf "gutachterliche Bestätigung" haben, daß die Nachbesserung auch Erfolg haben wird? Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.
> warum wird "witterung" durch ***** ersetzt?
Vermutlich wurde hier im Forum mal ein Herr W...e verunglimpft und der Betreiber hat aus rechtlichen Gründen eine Wortsperre für die Buchstabenfolge "w...e" eingerichtet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Davon abgesehen, dass es keine zugesicherte Eigenschaft mehr gibt, der (frühere) § 463 BGB
ist im Zuge der Schuldrechtsreform weggefallen und existiert heute mit einem völlig anderen Inhalt, sehe ich auch hier keine Zusicherung im Sinne des frühere § 463 BGB
, sondern eine eher schwammige und vieldeutige Werbeaussage.
"- die Möbel müssen im Winter nicht eingelagert werden" - heißt nicht, dass sie nicht abgedeckt werden müssen oder nicht auf einer überdachten Veranda überwintern sollten, keineswegs kann das bedeuten, dass sie so, wie sie sind, draußen stehen bleiben dürfen.
Wenn man in den entsprechenden Foren sich kundig macht, erkennt man, dass Frost UND Nässe allen diesen Möbeln arg mitspielt, sie teilweise sogar hinrichtet.
Vielleicht mag es bei extrem teuren, jahrelang gelagertem Holz Ausnahmen geben, mit den herkömmlichen Teakholz-Möbeln jedenfalls sind die Foren voll.
"das Holz ist resistent gegen******rungseinflüsse" - sagt nicht, dass es nicht das schöne Aussehen verliert (das tun sie praktisch alle diese Hölzer ohne Pflege), es ist nicht nur die Feuchtigkeit, sondern auch die Sonne, die das Holz unschön macht, deshalb mag es trotzdem resistent sein. Resistenz ist Widerstandsfähigkeit, eine relative Größe, es bedeutet nicht so etwas wie Unverwundbarkeit.
*****
Würde das als 2. Chance sehen, insbesondere sind es neue Möbel die da kommen sollen, es ist eine Ersatzlieferung nach § 439 Abs. 1 BGB
, die Gewährleistung beginnt wieder von vorne, 2 Jahre, davon 6 Monate mit Beweislastumkehr nach § 476 BGB
.
Vielleicht mal in der Foren umsehen, ohne eine Mindestpflege (auch Teakbaumöl), wird es nicht gehen, im Winter sollten die Sachen untergestellt oder abgedeckt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten