versteckte Mängel bei Wohnungskauf

19. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
kaflo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
versteckte Mängel bei Wohnungskauf

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns vor einem Monat eine Eigentumswohnung gekauft.
Da wir bereits im selben Haus wohnen und die Schwachstellen der Wohnung
kennen, fragten wir den Verkaeufer, ob die Fenster auch bei starkem
Regen dicht waeren. Er versicherte uns muendlich, dass sie es waeren.
Nach dem Kauf erfuhren wir allerdings von einem Nachbarn, dass der
Verkaeufer sich bei ihm ueber die undichten Fenster beklagt habe. Wir
konnten auch schon selbst nach dem Kauf feststellen, dass die Fenster
bei starkem Regen undicht sind.
Im Vertrag steht, dass die Wohnung wie gesehen gekauft wird, auch
versteckte Maengel von der Gewaehrleistung ausgeschlossen seien. Der
Verkaeufere versichere jedoch, dass ihm keine Versteckten Maengel
bekannt seien (entsprechender Absatz siehe Anhang)
Hier die Fragen:
Gibt es eine Chance den Mangel auf Kosten des Verkäufers beheben zu
lassen?
Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass im Normalfall die
Eigentümergemeinschaft für die Reperatur der Fenster aufkommt?
Müsste der Verkäufer für den kompetten Schaden aufkommen, oder nur
anteilig?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Anhang:
"Der Käufer hat den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt. Er kennt
den gegenwärtigen altersbedingten Zustand des Vertragsgegenstandes, für
den der Verkäufer keine Haftung übernimmt. Der Verkäufer schuldet
keinerlei Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten. Die Ansprüche und
Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, einer
Abweichung der Grundstücksgröße von den Angaben im Grundbuch und wegen
eines Sachmangels des Gebäudes und zwar sowohl in Bezug auf das
Sondereigentum als auch in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum sind
ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz,
es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Ausschluss der Rechte
und Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels gilt auch für
versteckte Mängel. Der Verkäufer versichert, dass ihm ver­steckte
Sachmängel nicht bekannt sind. Der Notar hat den Verkäufer darauf
hingewiesen, dass er dem Käufer nicht erkennbare Sachmängel zu
offenbaren hat. Dem Käufer ist bekannt, dass, soweit die Rechte des
Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen wurden, der Ver­käufer
nicht in Anspruch genommen werden kann und der Käufer deshalb auch
keinen Schadens- oder Aufwendungsersatz und auch weder die Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen, noch sich durch Rücktritt vom
Vertrag lösen kann."

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Der Käufer hat den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt. Er kennt
den gegenwärtigen altersbedingten Zustand des Vertragsgegenstandes, für
den der Verkäufer keine Haftung übernimmt.

Ihr konntet euch also davon überzeugen was ihr kauft.
Zudem wusstet ihr worauf man achten muss da ihr dort schon wohnt.

Also erstmal nix mit Mängelhaftung ...


Aber hier:
quote:
Der Ausschluss der Rechte und Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels gilt auch für versteckte Mängel. Der Verkäufer versichert, dass ihm ver­steckte Sachmängel nicht bekannt sind. Der Notar hat den Verkäufer darauf hingewiesen, dass er dem Käufer nicht erkennbare Sachmängel zu
offenbaren hat.

Dagegen hat er also ganz klar verstoßen.
Das Problem: Ihr müsst ihm das auch nachweisen. Dazu wäre z.B. die Aussage des Nachbarn grundsätzlich durchaus geeigeinet.
Diese sollte man sich schriftlich geben lassen und den Verkäufer damit konfrontieren inklusive einer entsprechenden Schadensersatzforderung.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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