service gebühr im nicht gewährleistungsfall

26. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
service gebühr im nicht gewährleistungsfall

hallo,
wieder einmal eine frage:
ich habe an einen kunden einen laserdrucker verkauft, der durch fehlbedinung und falscher installation des kunden, probleme beim drucken machte.
der kunde wollte das gerät (befindet sich noch in der gewährleistung), tschnisch überprüft haben. wie haben das gerät zu einem service partner, des herstellers gebracht.
mit dem kunden war abgesprochen das er die kosten in höhe von summe X tragen wird, wenn es sich heraustellen sollte das es keine gewährleistungsfall ist.
nun weigert sich der kunde, diese kosten zu tragen.
mit dem hinweis das, dieses nicht rechtmässig ist.
ich bin der meinung das der kunde recht hat, wenn es sich um einen privatkauf handelt,a llerdings ist das eine gewerblicher kunde, da greift doch das HGB, oder?
was stimmt nun?
dank und gruß pc_dealer

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbst bei einem Privatkauf müsste meiner Meinung nach der Kunde die Überprüfung bezahlen, da kein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall vorliegt.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nach Ihrer Logik müsste man bei allen Kunden die Fehler mit Ihrem PC machen kostenfreien Service bieten. jedenfalls allen Privaten.
Ich glaube das Sie vor dem nächsten Herbst pleite sind,sorry,aber Sie sollten sich unbedingt erkundigen was Sie müssen und was nicht.
Sie müssen den Kunden vorher informieren wie hoch die Kosten sein werden und dann können Sie auch was berechnen.
Ansonsten Mahnbescheid raus.

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"kampf den borg"

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