selbstständiges Beweisverfahren - Fragen

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
beatsteak
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
selbstständiges Beweisverfahren - Fragen

Hallo,

jemand kauft ein Gebrauchtfahrzeug von einem Händler. Die Gewährleistung wurde im vertrag nicht verkürzt und beträgt daher 24 Monate.
Nach 13 Monaten fällt das Fahrzeug mit einem defekt am Motor aus, die Werkstatt stellt einen Ölmangelschaden fest aufgrund von Ruß und Ölablagerungen in den Leitungen.

Der Käufer weiß, dass vor dem Verkauf der Turbolader getauscht wurde, scheinbar wurden dabei aber nicht die Ölleitungen und andere Komponenten vom Turbolader, wie vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben, gereinigt und auf Rückstände überprüft, sodass es zwangsläufig zu einem weiteren Schaden kommen musste.

Der Käufer möchte nun ein selbstständiges Beweisverfahren beantragen, da er nun die Beweislast hat.
Das Problem ist, dass der Käufer dringend auf das Fahrzeug angewiesen ist, es aber durchaus bis 3 Monate dauern kann, bis ein gerichtlich bestellter sachverständiger vor Ort erscheint.

Für den Käufer ist es unmöglich, drei Monate auf das Fahrzeug zu verzichten.

Gibt es alternative Lösungen zur Beweissicherung oder kann ein Eilantrag gestellt werden?

Ein Privatgutachten muss vom Gericht ja nicht anerkannt werden und dient daher nicht wirklich zur Beweissicherung, hätte aber den Vorteil, dass das Gutachten bereits in wenigen Tagen vorliegen würde.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>von beatsteak am 15.01.2014 12:05

Die Gewährleistung (..) beträgt (..) 24 Monate.
Nach 13 Monaten fällt das Fahrzeug mit einem defekt am Motor aus. <hr size=1 noshade>

Beweislastumkehr nach 6 Monaten siehe §476 BGB

quote:<hr size=1 noshade>von beatsteak am 15.01.2014 12:05

scheinbar wurden dabei aber nicht die Ölleitungen und andere Komponenten vom Turbolader, wie vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben, gereinigt und auf Rückstände überprüft, sodass es zwangsläufig zu einem weiteren Schaden kommen musste. <hr size=1 noshade>

Was zu beweisen wäre.

quote:<hr size=1 noshade>von beatsteak am 15.01.2014 12:05

Für den Käufer ist es unmöglich, drei Monate auf das Fahrzeug zu verzichten. <hr size=1 noshade>

Dann muss er sich halt ein anderes Fahrzeug besorgen. Mieten kaufen, leihen - was auch immer.

quote:<hr size=1 noshade>von beatsteak am 15.01.2014 12:05

Gibt es alternative Lösungen zur Beweissicherung oder kann ein Eilantrag gestellt werden? <hr size=1 noshade>

Das hier trifft ja auf die meisten Autobesitzer zu, sonst hätten sie ja kein Auto:
quote:<hr size=1 noshade>von beatsteak am 15.01.2014 12:05

Für den Käufer ist es unmöglich, drei Monate auf das Fahrzeug zu verzichten. <hr size=1 noshade>

Dann würde ja jeder einen Eilanrag stellen und dadurch würde es auch nicht schneller gehen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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