rücktritt von kaufvertrag als verkäufer?

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
miele
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
rücktritt von kaufvertrag als verkäufer?

Hallo,

Kann ich als verkäufer von einem Kaufvertrag zurücktreten den schon beide Parteien unterschrieben haben und der Käufer schon eine Anzahlung getätigt hat??habe schon mit einem Käufer ein vertrag aufgestellt und unterschrieben er ebenfalls.er will das Fahrzeug in wenigen tagen abholen und übergibt mir dann den rstebetrag das auto ist praktisch schon Verkauft.aber habe ein höheres angebot bekommen.kann ich die Anzahlung zurückgeben und das auto dem höher bietenden verkaufen??
danke für jede Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten, §433 BGB .
(Das wäre übrigens unabhängig von der Anzahlung oder einer Schriftlichkeit. Übereinstimmende Willenserklärungen genügen.)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht des Verkäufers ist im geschilderten Sachverhalt nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
miele
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

danke für ihre kompetenten antworten.habt ihr tipps wie ich trotz allem da raus kom weil ich nicht an dia ausländer verkaufen möchte.meine mutter hat das fahrzeug versucht für meinen vater zu verkaufen also in vertretung für ihn aber ohne eine vollmacht dafür zu haben.kann ich quasi sagen das mein vater nicht damit einverstanden ist und dadurch der vertrag nichtig wird der er seiner frau keine vollmacht gegeben hat und sie es ohne wissen meines vaters verkaufen wollte???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bei den von Ihnen geschilderten Konstruktionen von einem Verkauf des KfZ ohne Vertretungsmacht müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass sich der Vertreter ohne Vertretungsmacht schadensersatzpflichtig macht.

Da der Vertrag schon von beiden Vertragsparteien unterschrieben worden ist, ist ein Rücktritt ohne triftige Gründe nicht möglich. Eine Vertragsauflösung ist jedoch unter den Umständen denkbar, dass beide Vertragsparteien damit einverstanden sind.

Ihre Frage sollten am Besten nur in einem Posting weitergeführt werden, da es sonst unübersichtlich wird.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

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