programmiert für kunden nun will er klagen

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
programmiert für kunden nun will er klagen

Hallo!

Folgende Sachlage liegt mir derzeit vor, und ich bin nicht wirklich sicher und wollte einmal hier fragen :)

Ich habe vor einiger Zeit für einen Kunden ein Programm programmiert (nennen wir es Programm 1).

Dieses Programm dem Kunden zugesandt und dieser überwies mir dann das Geld.

ca 2 Tage nach erhalt des Geldes schrieb der Kunde mich an und meinte, dass das Programm nicht funktioniere (tut es jedoch!, habe es selbst getestet). Ich solle doch bitte das Programm reparieren was ich daraufhin verneinte.

Er übergab dann den Auftrag für das Programm einem anderen (mir nicht bekannt wer).
Im gegenzug dafür (was ich wohl nicht hätte machen müssen) haben wir uns darauf geeinigt das ich ihm ein anderes programm schreibe was ich tat.

Nach einiger Zeit hat der Kunde dann weil er das passwort der datenbank ändern wollte (wofür man eigentlich die Datenbank NICHT löschen muss) die datenbank die für das 2. Programm notwendig ist gelöscht.

Darauf hin schrieb er mich erneut an und meinte das Programm sei defekt. Ich habe mir das Programm angeschaut und habe die gelöschte Datenbank entdeckt (was auch der Fehlergrund ist warum es nicht mehr funktioniert). Nun meinte er ich solle doch bitte die Datenbank reparieren kostenfrei natürlich

Dies verneinte ich und sagte ihm, dass ich für die Reparatur 10 Euro haben möchte (Daten müssen alle neu geschrieben werden etc... - preis eigentlich fair)...

Er meldete sich tage lang nicht...


Nun meldete er sich heute wieder und meinte, ich solle doch bitte die beiden Programme (Programm 1 und Programm 2) reparieren, da diese ja von anfang an nicht funktioniert haben ansonsten müsse er rechtliche Schritte einleiten.

Was ich wieder verneinte mit folgender Begründung:
Das Programm 1 wurde wie abgemacht an einen anderen Programmierer übergeben.
Für Programm 2 habe ich vorgeschlagen das die Datenbank für 10 Euro repariert wird.

Es exestieren leider keine Kaufverträge,Abmachungen etc. wurden alles per ICQ (Messenger) getätigt... (Logs exestieren auf meiner Seite leider keine....)

Muss ich damit Rechnen, das wenn er mich verklagt recht zugesprochen bekommt?

Oder bin ich im Recht?

Was meint ihr soll ich tun?

danke im voraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte(r) marbel,
sofern der Kunde rechtliche Schritte einleiten möchte, ist er in der Beweisführungspflicht. Desweiteren bestand, entsprechend Ihrer Schilderungen, für das Programm 1 die Funktionsfähigkeit. Bezüglich des Programms 2 lag, entsprechend Ihrer Schilderungen, der Grund des Defektes bzw Nicht-funktionierens des Programms im Verhalten des Kunden und folglich nicht in Ihrem Verantwortungsbereich.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#2
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Sorry das ich diesen Thread nocheinmal wieder aufmache jedoch folgendes:

Der Kunde hatte sich die ganze Zeit (bis jetzt) nicht mehr gemeldet.

Ich habe zwischenzeitlich nocheinmal etwas für ihn programmiert (er ist gekommen und hat nett gefragt).

Dieses Script passt ihn natürlich auch wieder nicht (hätte ich mir ja denken können :( ).

Nun hat er gedroht zum Anwalt zu gehen und für die oben genannten Programme sowie das neue Programm zu klagen.

Er meinte auch, dass sein anwalt die Scripts prüfen lassen hat und ein wert um die 100 euro rausgekommen ist und das diese nicht funktionieren (was nicht stimmt, bei freunden funktionierten diese auch).


Was passiert wenn er dies wirklich macht?

Womit muss ich rechnen?

Sollte ich ihm besser sein geld zurückzahlen? (Scripts verwendet er meineswissens)


In ICQ (messenger) habe ich ihm als antwort gegeben, dass ich auf die Post von seinem anwalt warte, als er mir geschrieben hat das er zum anwalt will bzw. schon da war und eine klage einreichen will...

Danke im voraus! :bang:

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#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Marbel,

zunaechst einmal Glueckwunsch zu so einem Kunden. :grins:
Wo sich mir aber die Nackenhaare straeuben:

quote:
tut es jedoch!, habe es selbst getestet

Der Lieblingssatz eines Entwicklers: Bei mir geht's!
Dabei sollte klar sein: Foul ist, wenn der Schiri pfeift.
Wieso gehst Du nicht auf den Fehler ein (sollte ja nachvollziehbar sein). Einfach den Kunden um eine Fehlerbeschreibung bitten und diesen Nachstellen. Danach kann ueber das Vorhandensein geredet werden. Und im Fehlerfall ist wohl Nachbessern angesagt! Gerade beim Verkauf von Produkten ist die Haftung so eine Art Mienenfeld.
Je nach Schwere des Schadens fuer Deinen Kunden kann Dich das Ganze wirklich ruinieren!
Gehe also lieber mal hin und schaue Dir die Sache an!

Gruss
Agenor

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#5
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Er hatte mir mehrmals angeboten ein anderes Programm dafür zu bauen was ich dann annahm (ein php-Script was bei jedem gehen sollte).

Deswegen versteh ich sein Anliegen nicht

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#6
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt es nicht erst zu einem Schlichtungsgespräch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Ich gehe doch mal davon aus, du selbstständig tätig bist und auch eine entsprechende Rechtschutzversicherung hast, oder?

Gibt es denn kein (kleines) Pflichtenheft, gibt es keine Abnahmeprotokolle?

Und wenn ein Programm nicht funktioniert, sollte doch einfach feststellbar sein, woran es liegt (PC, Browser, Firewall, ...)

Aber immer zu sagen, das es bei dir (in deiner "angpassten Umgebung"?) geht, hilft dem Kunden ja nix! Beim Kunden muß es gehen!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ja, selbstverständlich muss es beim Kunden gehen!

Ich habe es ja nicht nur bei mir getestet, auch bekannte auf ihrem PC :)

Ich bin Schüler, und mach das sozusagen nebenbei um bisschen mehr Taschengeld zu haben...

Abnahmeprotokolle haben wir sogesehen nicht, nur in ICQ habe ich ihn immer deutlich gefragt "Dieses Script abgenommen?"
was er meist mit Ja beantwortete...

Mir gehts darum, wenn er mich jetzt anzeigen sollte, wie das alles abläuft...


Auch ist mir klar der Kunde ist könig, was er ist jedoch bei diesem Kunden reicht es langsam. Wir vereinbaren etwas, und er will immer mehr umsonst, ich habe ein Script gebaut wofür ich mehrere stunden brauchte und er will es komplett anders haben... glaub das kann man verstehen :(

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#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "...ich habe ein Script gebaut wofür ich mehrere stunden brauchte und er will es komplett anders haben..."
Daher ist ein Pflichtenheft sinnvoll!

Glaube aber kaum, das ihm eine Anzeige weiterbringt, denn worauf will er seinen Anspruch beziehen? Ist ja nichts fest vereinbart worden ...

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#10
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Was heisst nebenbei?
Du hast sicherlich einen Gewerbeschein und eine Steuernummer?
Sonst hast du bald ein Problem mit dem Finanzamt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
marbel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

na klar, das hab ich selbstverständlich vorliegen!

Mit nebenbei meine ich neben meiner Schülerschaft :)

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