original verpackung aufbewahren???

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sabzi
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
original verpackung aufbewahren???

bin ich verpflichtet wenn ich etwas gekauft habe die original verpackung aufzuheben? kann mir da jemand weiter helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

nein.

auch um gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ist die originalverpackung nicht notwendig, auch wenn manche vk behaupten, in diesem fall müsste die rücksendung in der originalverpackung erfolgen. es reicht bei einer reklamation aus, die ware entprechend sicher und geschützt verpackt zurück zu senden.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Eine Verpflichtung Originalverpackungen aufzubewahren ist nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

es ist aber ein unterschied ob ich die originalverpackung, aus welchen gründen auch immer, aufheben will, oder ob ich diese aufheben MUSS.

sicher ist es manchmal sinnvoll (fernseher, monitore etc) auch falls man mal umzieht. da hat man mit der originalverpackung sicherlich vorteile.

aus rechtlicher sicht gibt es aber keine verpflichtung dazu.

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#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ein Problem könnte sein, wenn in der Garantieerklärung eine entsprechende Klausel enthalten ist. Dann würde ich auch sagen, das das dennoch nicht erforderlich ist aber die Garantieerklärung steht im Dispositionsinteresse des Garantiegebers und der kann das frei bestimmen und grundsätzlich gilt das was der bestimmt.
Richtig interessant wird es, wenn bei der Lieferung oder in den AGBs steht, das die Umverpackung über die öffentlichen Sammelstellen entsorgt werden soll. Wird schwierig, die da wieder rauszubekommen ;)

Gruss
MichiM

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