wie verhalte ich mich, wenn ich ware bestelle die aber nicht in farbe der katalogbeschreibung entspricht? ich dann persönlich mit der firma von denen die ware ist, gesprochen habe und wir uns auf eine andere farbe geeinigt haben!
mir aber der zwischenhändler dermaßen frech kommt, da ein teil immernoch nicht unserer absprache entspricht. dieser sich drei wochen nicht geldet hat und nun verlangt das die ware bis zum 3.jan bei ihm sein soll.
kann ich auf eine rechnung bestehen...?
ansonsten wie sieht es mit neuer rechnung des zwischenhändlers aus, obwohl von neuen kosten keinerlei rede war?
vielen dank für hilfe!!!
LG alex
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2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 12:57
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
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