nach Rückgabe wird mir sigelbruch beschuldigt

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
bnc84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Rückgabe wird mir sigelbruch beschuldigt

Hallo Ihr,

ich habe am 16.12 inerhalb der 14 Tage eine Ware zurückgeschickt.
Am 23.12 habe ich dem Verkäufer angeschrieben und er hat mir gesagt er habe nichts bekommen..
Ich habe dann bei Hermes nachgeforscht und siehe da es wurde am 18.12 zugestellt.

Am 7.1 weiss ich darauf hin, dass ich mein Geld haben will mit Kopie der zustellbestätigung sowie der Kopierten Rechnung zur rückgabe.

Daraufhin wurde mir vorgeworfen, dass ich das Siegel aufgebrochen habe. Ich bin mir sehr sicher, dass ich es nicht auf gemacht habe und das Siegel nicht aufgebrochen habe.
Der Verkäufer hat mir nicht mal angeboten, das ich meine Ware wieder bekomme.

Was kann ich dagegen machen?
Ich habe ihm auch drauf hin gewiesen, dass er nicht erst abstreiten kann, dass die Ware da is und dann auf einmal ist das Siegel aufgebrochen.

(Dazu muss man sagen, das das vermeitliche Siegel nur eine einfach dünne Folie ist die mit so ein Küchen-Einschweißgerät zu gemacht worden ist. Der inhalt war schwer (Mettal))

Gruß
BNC

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-- Editiert bnc84 am 14.01.2014 15:00

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9 Antworten
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#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Was für eine Ware war denn das? Die Nummer mit der "Versiegelung" wird von dubiosen VK gerne versucht, um sich einem Widerrufsanspruch zu entziehen (§312d IV BGB verneint ein Widerrufsrecht nur für "Audio- oder Videoaufzeichnungen oder [...] Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind").

Wenn es keine der genannten Waren war, ist die Frage einer "Versiegelung" sowieso irrelevant, dann kann der VK einem da gar nichts wollen. (Eine bloße "Beschädigung der Verpackung" läßt keinen Ersatzanspruch entstehen, sofern diese zur Prüfung wie im Laden unvermeidlich war.)

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#2
 Von 
bnc84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

es handelt sich um Hygeneartikel. Was habe ich für handhabung dagegen, bzw wie ich mir selbst denke bin ich im Recht. Ich kenne es so, das ein Kaufman nach erhalt der Ware dies prüfen muss auf beschädigungen und nicht erst nach x Wochen!

Mein problem ist ja, das er mir das nachträglich vorwirft und mir das Geld verweigert.

Der Verkäufer schrieb mir dies nachträglich:

Zitat:
leider wurde die von Ihnen zurück gesandte Ware entsiegelt, die Verschweißung war gerissen.
Daher ist eine Rücknahme leider nicht möglich.




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-- Editiert bnc84 am 14.01.2014 17:21

-- Editiert bnc84 am 14.01.2014 17:21

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#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
es handelt sich um Hygeneartikel


Dann sind wir derzeit noch mitten im Bereich des Unklaren - weswegen der Gesetzgeber auch demnächst solche Artikel explizit vom Widerrufsrecht ausnehmen will.

Eine ganz gute Darstellung der aktuellen und zukünftigen Lage findet man hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-widerrufsrecht.html

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#4
 Von 
bnc84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok Danke.
Wie auch immer kann er mir doch nicht einfach nachhinein den Sigelbruch unterstellen?!

Muss nicht der Verkäufer nach erhalt dies bemängeln. So nachhinein kann es doch jeder. Vor allem bei der ersten Anfrage den erhalt der Ware zu wiedersprechen.

Mm jetzt ist die Frage ob meine Behauptung richtig ist, dass es sich um Hygeneartikel handelt. Genau genommen handelt es sich um Erotikspielzeug.

Mir geht es mehr um die Tatsache, was ich dagegen machen kann. Es ist doch in dem Fall klar, das es mir nachträglich unterstellt wurde um ein Zusatzgewinn zu machen.
Ich habe ja die Ware Versiegelt zurück geschickt - dies ist ja dann auch akzeptabel. Darum geht es ja.
Selbst wenn es entsiegelt wurde muss der Verkäufer mich rügen und mir die Ware ggf gegen Porto wieder zurückschicken und nicht einfach nix sagen und behalten!
Wie ist hier die Rechtslage?

Danke für die Antwort


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-- Editiert bnc84 am 15.01.2014 16:15

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ich habe ja die Ware Versiegelt zurück geschickt


Hast du Zeugen, daß die Ware beim Verpacken versiegelt war?

quote:
Selbst wenn es entsiegelt wurde muss der Verkäufer mich rügen und mir die Ware ggf gegen Porto wieder zurückschicken und nicht einfach nix sagen und behalten!


Das war vielleicht nicht kundenfreundlich vom VK, aber es beweist nicht, daß die Aussage des VK gelogen sein muß.

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#6
 Von 
bnc84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Was ich bis jetzt gelernt habe und ich in den Absätzen auch gelesen habe - es sei den es gibt natürlich noch andere Gesetztesabsätze.
Ist es so, das eine sogenante Versiegelung eh nicht gültig ist.

Und ja ich habe einen Zeugen - ich bin der Meinung, dass es hier auch ohne geht!
Was ist hier mit dem Kundenschutz.
Das Verhalten ist doch Willkühr!
Nach dem würde ich als Verkäufer immer so verfahren und nie mehr das Geld rück erstatten.

Soll mir doch der Verkäufer nachweisen, dass ich das Siegel aufgebrochen habe, dass es er nicht war!
1. das Abstreiten, dass die Ware gekommen ist
2. nachträglich sagen, das Siegel ist kaput kann es nicht annhmen
-> Das ist doch klare absicht dahinter zu erkennen! Jeder vernünftige/seriöser Mensch würde es melden, zumindestens einfach die Ware wieder zurücksenden, mindestens darauf hin weisen!

Ich meine so was in der art:

Zitat:
Wenn der Käufer ein Kaufmann ist, muss er sofort bei der Übernahme in seinen Verantwortungsbereich, spätestens vor der Benutzung, prüfen, ob die Ware fehlerhaft ist, sonst gilt sie als fehlerfrei (Handelsrecht).

Hier handelt es sich ja nicht Mängel am Produkt...

Wie ist die Rechtliche Definition von Siegel? Weil die kommt das düne Platstiktütchen nicht nach!

Soweit ich weis besagt doch das Kaufmänische recht, dass der Kaufman nach Lieferung umgehend ein Mangel melden muss!
Was gibt es hier Rechtliches dazu?

Gruß
BNC

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-- Editiert bnc84 am 16.01.2014 20:35

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#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Was ist hier mit dem Kundenschutz.


Es gibt eine Beweislast, aber die bedeutet keine "Narrenfreiheit" für den Kunden.

Wenn der VK beweisen kann (etwa durch Zeugen), daß das Siegel (lassen wir das mal für den Moment so stehen) bei Rücksendung gebrochen war und der K hat keinen Zeugen, daß dem nicht so war, dann hat der K Pech.

quote:
Wie ist die Rechtliche Definition von Siegel? Weil die kommt das düne Platstiktütchen nicht nach!


Das sehe ich in der Tat auch so, zumal ein Plastiktütchen auch schon beim Transport oder Absendung beschädigt sein kann, ohne daß ein "Siegelbruch" vorliegt.

Es gibt keine gesetzliche Definition in diesem Zusammenhang, aber AFAIK haben Gerichte bestimmte Mindestanforderungen gestellt, das müßte man mal recherchieren.

Unabhängig davon ist die Unklarheit (für beide Seiten) in deinem Fall aber nicht nur das Siegel ja/nein, sondern auch die Frage des Widerrufsrechts bei "Hygieneartikeln" (im weiteren Sinne). Der o.a. Link geht doch AFAIR auch auf Erotikartikel ein.
Ich persönlich würde denken, solange nur eine Prüfung "wie im Laden möglich" (mal dumm gesagt, den Vibrator einschalten, um zu gucken, wie stark er vibriert) vorgenommen wurde, dürfte auch bei Erotikartikeln oder echten "Hygieneartikeln" kein Widerrufsrecht erlöschen. Das ist aber nur meine Meinung.

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#8
 Von 
bnc84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Nun wie ich sehe bin ich als Kunde wieder der hinter her schaut und sich von der Wilkühr der Verkäufer bäugen muss. Ich bleib auf meine Kosten sitzen und nochdazu bekomme ich nicht mal das Eigentum zurück.

Ich habe große Lust ein Anwalt einzuschalten aber um einen Streitwert von 30€ lohnt es sich nicht. Mein Schwager werde ich damit nicht betraut machen....

Der Verkäufer reagiert nicht mehr.... Drohen ohne eine echt Konsequenz ist sinlos. Telefonisch währe ne möglichkeit aber da sehe ich kein Erfolg...

Was ratet Ihr mir da so?

Gruß
BNC


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#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Wenn der VK behauptet, daß kein Widerrufsrecht besteht (Berechtigung mal außen vor, darüber willst du ja offenbar keinen Prozeß führen), muß er dir die Ware natürlich zurückschicken, aber auf deine Kosten (Vorkasse).

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