händler verkauft reservierten artikel

24. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
einsatz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
händler verkauft reservierten artikel

hallo!

wollte in einem Geschäft (Marktführer in seiner Sparte, Daxunternehmen) einen Artikel (Einzelstück) kaufen, hatte aber kein geld dabei. man bot mir aber an, den Artikel bis zum nächsten Abend für mich zurückzulegen.
als ich am nächsten Abend wie vereinbart mit dem geld auftauchte, sagte man mir, dass der Artikel bereits verkauft sei.

wie beurteilt ihr diese situation?

danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

kannst du das auch irgendwie beweisen? Wenn nicht, dann lohnt es nicht da etwas zu unternehmen...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Offenbar hatte der potentielle Verkäufer andere Definitionen von 'Abend' als der potentielle Käufer?

In wieweit wurde die Reservierung verbindlich gestaltet? Wie war die genaue Absprache gestaltet?

Welche Beweismittel stehen zur Verfügung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
einsatz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

es gibt keine schriftlichen beweise wie einen reservierungsbeleg oä es gab nur die mündliche Vereinbarung, für die es aber auch keine zeugen gäbe.

der typische fall halt im Einzelhandel: "Oh kein Geld dabei." -kein Thema, ich legs ihnen bis morgen Abend zurück"

ja unterschieliche definition von Abend wäre möglich (vielleicht hätte ich die zeitzone dazusagen sollen=), aber darauf wurde sich auch nicht berufen, als ich das problem dann im laden zur Sprache brachte.
die argumentation war eher so (der reservierungskontaktmann war leider nicht im haus): "ne tut mir leid, das haben wir verkauft."

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-- Editiert einsatz am 25.07.2012 12:04

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Also dann wirst du nicht wirklich was erreichen können. Das nächste mal schriftlich geben lassen, oder doch wenigst ein ekleine Anzahlung vonnur ein paar Euro machen ;)

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#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
ich legs ihnen bis morgen Abend zurück"

ist aus meiner Sicht auch keine verbindliche Zusicherung "wir verkaufen es nicht vor 19 Uhr am nächsten Tag".
Anders sieht es evtl. bei Anzahlung aus.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Keine zeugen, keine Belege, keine klare Absprache bezüglich der Reservierung.

Sehr schlechte Ausgangssituation, um Ansprüche zu stellen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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