fehlende Anleitung

8. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz447298-72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
fehlende Anleitung

Guten Tag,
vor etwa einer Woche bestellte ich über Amazon Sprühfolie für unser Kfz.
Als das Paket ankam, wunderten wir uns bereits über eine fehlende Anleitung, wie es zu verwenden ist.
Natürlich kam es wie es kommen musste.
Wir verwendeten die Spruhfolie und der Lack unseres Kfz löste sich auf.
Anschließend suchte ich im Internet nach einer Anleitung in der steht, dass das Produkt erst auf Verträglichkeit getestet werden sollte.
Nun meine Frage: Habe ich gegenüber Amazon bzw. Dem Hersteller das Recht auf Schadensersatz? Dem Paket lag ja keine Anleitung bei, woraufhin ein Schaden entstanden ist?

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
wunderten wir uns bereits über eine fehlende Anleitung
War denn eine ANleitung überhaupt bestandteil des Produktes? Oder hättet ihr nur gerne eine gehabt?

Zitat:
Nun meine Frage: Habe ich gegenüber Amazon bzw. Dem Hersteller das Recht auf Schadensersatz?
Selbst wenn di Anleitung Teil des Produktes sein sollte, dadurch, dass ihr einfach munter drauf losgelegt habt, ohne zumindest eine fehlende Anleitung anzumahnen, würde ich Eure Chancen auf gegen Null tendierend ansehen...

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#2
 Von 
amz447298-72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja. Auf der Verpackung stand: geeignet für Kfz, daher haben wir zunächst nicht über eine Unverträglichkeit nachgedacht.
Erst als ich nach Entdecken des Schadens auf der Homepage des Herstellers nach einer Anleitung gesucht habe, stand dort drin, dass es für manche Lacke nicht geeignet ist.
So etwas muss doch entweder auf der Flasche stehen oder ein Hinweis beiliegen oder etwa nicht?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wie hoch ist denn der Schaden? Das ProdHaftG sieht nämlich einen Selbstbehalt vor.
Eine Anleitung mitzuliefern ist in der EU Pflicht. Handelt man eigenmächtig ohne die Anleitung zu kennen handelt man grob fahrlässig. Eine Haftung des Herstellers in solch einem Fall würde ich verneinen.

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#4
 Von 
amz447298-72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Wie hoch ist denn der Schaden? Das ProdHaftG sieht nämlich einen Selbstbehalt vor.
Eine Anleitung mitzuliefern ist in der EU Pflicht. Handelt man eigenmächtig ohne die Anleitung zu kennen handelt man grob fahrlässig. Eine Haftung des Herstellers in solch einem Fall würde ich verneinen.


Der Schaden beläuft sich auf circa 200 € für eine neue Lackierung.
Aber solche Hinweise müssten doch auf der Verpackung stehen oder?
Muss man als Privatperson automatisch davon ausgehen, dass es noch andere Hinweise geben muss, die nicht auf der Verpackung stehen? Dort steht ja auch drauf: ist entzündlich, nicht in die Hände von Kindern etc..

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von amz447298-72):
Als das Paket ankam, wunderten wir uns bereits über eine fehlende Anleitung, wie es zu verwenden ist.
Natürlich kam es wie es kommen musste.

Naja, wäre es gekommen wie es kommen sollte, hätte man nachgefragt...

Das Problem dürfte hier sein, das das Mitverschulden gegen den Schadenersatzanspruch des Käufers gerechnet wird. Und das Mitverschulden kann irgendwo zwischen 0-100% liegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von amz447298-72):
wunderten wir uns bereits über eine fehlende Anleitung, wie es zu verwenden ist.
(...)
der Lack unseres Kfz löste sich auf.
(...)
Anschließend suchte ich im Internet nach einer Anleitung
Imho falsche Reihenfolge

Zitat (von micbu):
Das ProdHaftG sieht nämlich einen Selbstbehalt vor.
Das sind 500€ gem. §11 ProdHaftG

Zitat (von amz447298-72):
Der Schaden beläuft sich auf circa 200 € für eine neue Lackierung.
Damit ist dies auch geklärt

Zitat (von Harry van Sell):
Und das Mitverschulden kann irgendwo zwischen 0-100% liegen.
Ich sehe das im oberen Bereich an. Ein Produkt zu verwenden, von dem man nicht weiß wie es zu verwenden ist, ist in meinen Augen fahrlässig.

Zitat (von amz447298-72):
daher haben wir zunächst nicht über eine Unverträglichkeit nachgedacht.
Zugegeben: Hätte ich auch nicht und das Produkt verwendet.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
amz447298-72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von Harry van Sell):
Und das Mitverschulden kann irgendwo zwischen 0-100% liegen.
Ich sehe das im oberen Bereich an. Ein Produkt zu verwenden, von dem man nicht weiß wie es zu verwenden ist, ist in meinen Augen fahrlässig.

Gerne möchte ich noch mal drauf aufmerksam machen, dass auf dem Produkt eindeutig steht "geeignet für Kfz, drinnen und draußen"

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amz447298-72):
Gerne möchte ich noch mal drauf aufmerksam machen, dass auf dem Produkt eindeutig steht "geeignet für Kfz, drinnen und draußen"

Also beim Hersteller ist nix zu holen weil der Selbstbehalt höher ist als der Schaden.
Wer war der Verkäufer? Amazon direkt oder ein Händler der nur über Amazon verkauft?
Da man trotz fehlender Anleitung einfach mal so drauflos lackiert hat ist dieses Verhalten, meiner Meinung nach, grob fahrlässig. Als Käufer hat man somit dann einen Anspruch auf Schadenersatz eigentlich schon verwirkt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz447298-72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von amz447298-72):
Gerne möchte ich noch mal drauf aufmerksam machen, dass auf dem Produkt eindeutig steht "geeignet für Kfz, drinnen und draußen"

Also beim Hersteller ist nix zu holen weil der Selbstbehalt höher ist als der Schaden.
Wer war der Verkäufer? Amazon direkt oder ein Händler der nur über Amazon verkauft?
Da man trotz fehlender Anleitung einfach mal so drauflos lackiert hat ist dieses Verhalten, meiner Meinung nach, grob fahrlässig. Als Käufer hat man somit dann einen Anspruch auf Schadenersatz eigentlich schon verwirkt.


Das war Amazon selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Somit wäre dann tatsächlich Amazon der Gewährleistungsgeber. Du hast ein Anrecht auf eine deutsche Bedienungsanleitung. Mehr denke ich wird nicht zu holen sein. Ich würde die aber einfach mal darauf hinweisen was passiert ist und die Antwort abwarten.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von amz447298-72):
Das war Amazon selbst.

Dann könnte man Glück haben und die Kulanz von Amazon bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von amz447298-72):
Das war Amazon selbst.

Amazon ist eigentlich mit das kulanteste Unternehmen, was ich so kenne.
Ich würde hier ein freundlich geführtes, lösungsorientiertes Telefonat mit Amazon versuchen!

Ich empfehle mich.

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