Hallo
ich habe folgendes Problem:
Die Post hat ein Paket verschlampt, ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt und die Post hat mir den Wert der Ware zurückerstattet.
Als Beleg hatte ich natürlich den original Kaufvertrag mit dem Händler dabei gelegt. Der Wert der Ware betrug bei Neukauf 50 €!
Der Käufer will jetzt , dass ich Ihm den original Wert zurücküberweise anstatt den ersteigerten Wert bei ebay . Das waren 19 € . Welchen Betrag muss ich dem Käufer jetzt überweisen ??
Ich denke die 19 €, weil ja alles auf dem Ebay Vertarg beruht.
Bitte um Hilfe
-- Editiert von Jemand am 20.06.2004 20:51:06
ebay Vertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Folgende Überlegungen:
Wenn es sich (wovon ich jetzt mal ausgehe) um einen Verkauf von Privat an Privat gehandelt hat, dann gilt bei dem hier vorliegenden Versendungskauf (Verkäufer versendet die Ware auf Wunsch des Käufers) die Gefahrtragungsregelung des § 447 I BGB
- Folge: die Gefahr des Untergangs der Kaufsache geht mit Übergabe an die DPAG (oder UPS etc) auf den Käufer über. Der Verkäufer (also Sie) wird damit von seiner Leistungspflicht frei, während er den Anspruch auf Kaufpreiszahlung behält. Somit entsteht dem Verkäufer durch den Verlust auf dem Transportweg KEIN ersatzfähiger Schaden. Der Schaden ist bei dem Käufer entstanden - dieser hat aber nicht den Transportvertrag mit der DPAG abgeschlossen, so dass er insofern keine Ansprüche gegen die DPAG hat - diese wiederrum hat der Verkäufer als Vertragspartner der DPAG.
Um die DPAG durch diese Gefahrtragungsregel nicht unbillig zu entlasten, greift hier mE das Institut der sog. Drittschadensliquidation. Sie (als Verkäufer) liquidieren den Schaden des Käufers bei der DPAG. Frage ist damit nun: Welcher Schaden ist dem Käufer entstanden? Da er nach § 249 BGB
so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis (den Verlust der Kaufsache) stünde, ist ihm mE der Betrag zu ersetzen, den er aufwenden muss, um den Kaufgegenstand bei einem anderen Verkäufer zu besorgen. Wenn dies nur zu einem Preis von € 50,00 möglich ist, dann hat er eben einen SE-Anspruch iHv € 50,00. Sie müssten ihm dann diesen Betrag (den Sie von der DPAG erhalten haben) erstatten.
Abgesehen davon: Sofern der Schaden geringer ist als € 50,00 sind Sie hinsichtlich des den Schaden übersteigenden Betrags ungerechtfertigt bereichert und sähen sich uU einem Kondiktionsanspruch der DPAG ausgesetzt...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
--- editiert vom Admin
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"19 Euro + Versandkosten sind das."
Nein! Der Schadenersatzanspruch ergibt sich ja wie ausgeführt aus dem Transportvertrag zwischen Verkäufer und DPAG. Und die DPAG hat den Betrag zu ersetzen, der notwendig ist, um eine dem Kaufgegenstand entsprechende Sache neu zu erwerben. Wenn es diese Sache nur für € 50,00 gibt, dann ist eben dieser Betrag zu ersetzen und an den Käufer weiterzuleiten!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Stimme Bob vollumfänglich zu.
Außerdem werfe ich mal das Stichwort "stellvertretendes Commodum" in den Raum.
Schadenersatz ist skepulativ, da die Ware ja offenbar einen Marktwert von 19 ,- Euro hatte.
Mitnichten ist der eBay-Preis der Marktpreis, ansonsten bräuchte gar kein VK mehr den Vertrag zu erfüllen, wenn sich der Schadensersatz auf die Rückzahlung des Kaufpreises beschränken würde.
Beispiel (meinem Freund so passiert): K ersteigert Kfz für 25.000 EUR, Wert des Fahrzeuges beiderseitig unstrittig mindestens 35.000 EUR. VK verweigert Erfüllung. K klagt und erhält Schadensersatz in Höhe von (mindestens) 10.000 EUR (Sachverständigengutachten ist noch nicht fertig ).
@ Mareike: Ihr Freund ist aber nicht derjenige, der den legendären Passat bei ebay ersteigert hat? :;
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Was unser Powerseller wohl sagen würde , wenn Ihm seine Hausratversicherung bei seiner nächsten Schadensmeldung als Versicherungsleistung einen Euro anbietet , weil es seit eBay ja alles für einen Euro gibt???
"Schadenersatz ist skepulativ, da die Ware ja offenbar einen Marktwert von 19 ,- Euro hatte."
Ein Argument das jedem Statistiker die Tränen in die Augen treibt.
-- Editiert von psst am 22.06.2004 11:32:35
@ Mareike: Ihr Freund ist aber nicht derjenige, der den legendären Passat bei ebay ersteigert hat? :;
Nein, da ging es ja nur um 25.000 DM, nicht EUR.
Aber ein VW war es auch.
Er profitiert natürlich davon, daß der BGH damals so geurteilt hat (und daß der VK sich für besonders schlau hielt).
Stimmt... Dann Glückwunsch zu dem Schnäppchen!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
--- editiert vom Admin
Und selbstverständlich ist der ebaypreis der Marktpreis. was denn sonst???
Ist eBay denn der gesamte Markt? Gerade bei Kfz würde ich das verneinen (selbst mobile.de ist nicht "der Markt").
Marktpreis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage ( Preis pro Produkt im Durchschnitt)
Genau. Ergo kann der Endpreis einer einzelnen Auktion niemals "der Marktpreis" sein.
Wenn mein nagelneuer 100.000-EUR-Porsche aus welchem Grund auch immer bei eBay für 500 EUR weggeht, legt das den "Marktpreis" für Porsche-Neuwagen auf 500 EUR fest?
Vielleicht haben manche eBay-"Powerseller" nicht nur von der Rechtslage, sondern auch von Betriebswirtschaft nicht allzu viel mitbekommen? (Nicht persönlich gemeint. )
"Vielleicht haben manche eBay-"Powerseller" nicht nur von der Rechtslage, sondern auch von Betriebswirtschaft nicht allzu viel mitbekommen?"
Das meinte ich mit den Tränen ...
Übrigens :
Schuldner unbekannt verzogen???
http://www.supercheck.de/
Bei eBay Starmoney Business 1.0 als PowersellerMarktpreisSchnäppchen für 8,50 Euro ersteigert (Privat-Privat). Noch vor dem Versand erklärt der Verkäufer seine PowersellerKatze habe die Ware unbrauchbar gemacht und er würde mir selbstverständlich die 8,50 Euro zurücküberweisen .... und damit sei alles PowersellerMässig gut.
Mitnichten, denn für die 8,50 Euro kann ich Ersatz nicht erhalten und deshalb will ich auch kein Visum für das PowersellerLand und bin froh, dass es keinen PowersellerRichter gibt.
Gruß,
Wolfgang
*fg*
--- editiert vom Admin
"zwei Leute haben Jura studiert, wodurch unterscheidet sich der schlechte Anwalt vom Topanwalt?
Warum kann der eine seine Forderungen durchsetzten u. der andere nicht? Wo das Gesetz doch alles klar definiert?"
Weil es (wie in allen anderen Berufen auch) gute und (vorsichtig ausgedrückt!) weniger gute RAe gibt. Manche RAe haben leider trotz Anwaltszulassung noch nicht einmal einfaches Basiswissen verinnerlicht (Abstraktionsprinzip? Was´n das?).
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"fiat justitia et pereat mundus..."
"Supercheck. de Was`n das *****
Die machen nix anderes wie mein Anwalt. Beim Einwohnermeldeamt kann ich auch selbst anfragen, da brauch ich keine *****bude für."
Scheint ja ein "spitzen" Anwalt zu sein .
Ich kenne keinen Anwalt der zu diesen Konditionen - sowohl Preis als auch , was erheblich wichtiger ist, in entsprechender Zeit - einen unbekannt verzogenen Schuldner findet .
Vielleicht sind die Gewinnspannen auf eBay ja immer noch so groß .
--- editiert vom Admin
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