eBayKlAnz.: Tennisschläger gekauft. Rückgabe möglich?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
eBayKlAnz.: Tennisschläger gekauft. Rückgabe möglich?

Hallo,

ich habe einen gebrauchten Tennisschläger bei eBay-Kleinanzeigen gekauft von privatverkauf.
Als ich das Paket bekam und auspackte, merkte ich, dass es leider ein Juniorenschläger ist.
In der Beschreibung und auf den Bildern konnte ich nicht erkennen, dass der Schläger ein Junioren-Tennisschläger ist
und kein Erwachsenenschläger!
Das hätte er mir doch sagen können/müssen, oder? Das nennt man doch arglistige Täuschung!!!!!
Wiederum hat er mir geschrieben, dass er keine Ahnung von Tennisschlägern hat. Auch auf Anfrage nach weiteren Bildern
die ich dann auch bekam konnte ich nicht erahnen, dass es ein Juniorenschläger ist.
Und ich habe auch nicht explizit gefragt, ob es ein Schläger für Erwachsene ist. Hätte ich das müssen?
Wenn ich den Schläger zurückschicke, muss er mir das Geld doch zurückerstatten. Oder hilft hier ein Anwalt weiter?
Auch wenn es nur um 40 Euro geht, aber das Geld möchte ich zurück!
Der Typ antwortet auch nicht mehr.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Das hätte er mir doch sagen können/müssen, oder?

Wenn er es gewusst hätte sicherlich.



Zitat (von pixelshaker):
Das nennt man doch arglistige Täuschung!!!!!

Nein, das wäre es nur wenn er bewusst getäuscht hätte.



Zitat (von pixelshaker):
Wenn ich den Schläger zurückschicke, muss er mir das Geld doch zurückerstatten.

Nein.


Zitat (von pixelshaker):
Oder hilft hier ein Anwalt weiter?

Nein.



Zitat (von pixelshaker):
Der Typ antwortet auch nicht mehr.

Standardempfehlung wenn Käufer sich bei Verkäufern wegen so was melden ist "Kommunikation einstellen"



Zitat (von pixelshaker):
Und ich habe auch nicht explizit gefragt, ob es ein Schläger für Erwachsene ist. Hätte ich das müssen?

Nein, hättest Du nicht müssen. Nur ist es dann halt dein Problem, wenn es nicht das ist was Du gedacht hast.
Will man sicher stellen das die Ware bestimmte Eigenschaften hat, diese aber nicht eindeutig erkennbar sind, muss man halt fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Der Typ antwortet auch nicht mehr.
Warum sollte er? Du hast genau das bekommen was er angeboten hat. Alles weitere ist deine Angelegenheit. Warum sollte der Verkäufer denn mit dir eine Brieffreundschaft anfangen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

arglistige Täuschung bedeutet: "Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen. Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden."

Der Verkäufer hätte mir mitteilen müssen, dass es ein Kinderschläger ist. Ihm war klar dass ich ein Erwachsener bin und ich
damit nichts anfangen kann. Er hätte mich darauf hinweisen müssen. Er hat mir das verschwiegen ("...aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.") !!!
Damit sollte ich vor Gericht immer gewinnen.

-- Editiert von pixelshaker am 11.01.2017 15:53

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Damit sollte ich vor Gericht immer gewinnen.

Na denn, viel Spass ...

Zuvor sollte man sich im eigenen Interesse mal mit der Bedeutung des Wortes "vorsätzlich" befassen, dann ist die Überraschung vor Gericht nicht ganz so groß wenn es schief geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)


Zitat:
Ihm war klar dass ich ein Erwachsener bin und ich damit nichts anfangen kann.


Woher soll er das wissen? Es gibt Erwachsene Menschen, die solche Schläger für Ihre Kinder / Enkel oder den Dackel kaufen.
Darüber hinaus gibt es tatsächlich auch Menschen, welche unter einem Gendefekt leiden und kleinwüchsig sind.....

Ist aber auc völlig egal, denn ->

Zitat (von pixelshaker):
Der Verkäufer hätte mir mitteilen müssen, dass es ein Kinderschläger ist.


Um es Dir nochmal zu erklären.

Richtig ist deine Annahme, dass der Verkäufer es Dir hätte mitteilen müssen, dabei lässt du aber den alles entscheidenen Punkt "der Verkäufer MUSS GEWUSST HABEN, dass es sich um einen Juniorenschläger handelt" außer acht.

Zitat (von pixelshaker):
Damit sollte ich vor Gericht immer gewinnen.


Ein mitleidiges Lächeln ist damit sicher zu holen.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von pixelshaker):
Damit sollte ich vor Gericht immer gewinnen.



Dann auf in den Kampf - Good Luck!


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Damit sollte ich vor Gericht immer gewinnen.
Viel Spaß dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
Oder hilft hier ein Anwalt weiter?
Ob er seinen Erwachsenenschläger gegen deinen Kinderschläger tauscht?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von pixelshaker):
"Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft..."

Der Verkäufer hätte mir mitteilen müssen, dass es ein Kinderschläger ist.


Zitat:
Wiederum hat er mir geschrieben, dass er keine Ahnung von Tennisschlägern hat.


Hier liegt kein Vorsatz vor. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Verkäufer sich in Wahrheit doch mit Tennisschlägern auskennt. Ich wüsste nicht, wie das gehen soll. Von daher würde ich es an deiner Stelle dabei bewenden lassen und den Juniorenschläger als solchen weiterverkaufen, um das Geld so (zumindest zum Teil) wieder hereinzubekommen..

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