eBay; gewerblicher Händler tritt vom Kauf zurück!

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
E.E.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay; gewerblicher Händler tritt vom Kauf zurück!

Hallo,
A kauft bei B (gewerblicher eBay Händler) ein gebrauchtes iPad mit 1 Jahr Garantie, per Sofortkauf. Bezahlt wird via PayPal.
Da das iPad ohne Netzteil und Ladekabel verkauft wurde, kauft A bei einem anderen Händler noch ein Netzteil und ein Ladekabel, im Wert von 30 Euro.
Nach mehreren Tagen hat A noch nichts vom Händler gehört und schreibt eine E-Mail, wie lange der Artikel noch braucht. B antwortet, er fragt im Lager und meldet sich innerhalb der nächsten 2 Tage. A hört nichts vom Händler und ruft diesen an.
Ein Servicemitarbeiter sagt vom Händler B sagt, es gab einen technischen Fehler (im Verkaufssystem des Händlers), der Artikel ist doppelt verkauft worden, passiert öfter laut des Mitarbeiters. B sagt man könne nur das Geld zurück erstatten.
Nun ist doch laut A`s Meinung ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, den der Händler nicht einfach widerrufen kann. Zudem hat A extra für diesen Artikel Zubehör gekauft. Welches Recht hat A nun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von E.E. am 17.11.2014 15:42

Nun ist doch laut A`s Meinung ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, den der Händler nicht einfach widerrufen kann. <hr size=1 noshade>

Er widerruft auch nicht, er möchte wohl eine Irrtumsanfechtung nach § 120 BGB . Siehe:
quote:<hr size=1 noshade>von E.E. am 17.11.2014 15:42

Ein Servicemitarbeiter sagt vom Händler B sagt, es gab einen technischen Fehler (im Verkaufssystem des Händlers), der Artikel ist doppelt verkauft worden, <hr size=1 noshade>

Die Kernfrage ist nur, ob die Anfechtungsfrist nach § 121 BGB noch "ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)" erfolgte, "nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis" erlangte.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
E.E.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Kauf erfolge am 07.11 Bekanntgabe dass der Artikel nicht zur Verfügung steht am 17.11

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
E.E.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Da der Artikel ein Geschenk sein sollte, muss A jetzt in einen anderes Geschäft gehen und den Artikel zu einem höheren Preis kaufen. Dadurch entsteht A
ein noch größerer Schaden, kann A diesen B in Rechnung stellen?

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