...bisher keine ordentliche Rechnung erhalten...

6. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
...bisher keine ordentliche Rechnung erhalten...

Hallo,

vor ein paar Monaten wechselte ich mit meiner Mobilfunkrufnummer zu dem PrePaid-Anbieter NTV-Go. Dort erwarb ich eine SIM-Karte und lud diese bereits mehrfach mit Beträgen auf.
Leider erhielt ich von dieser Firma, trotz mehrfacher Aufforderung mit Fristsetzung, noch keine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Somit ist es mir auch nicht möglich die entsprechende MwSt. bei der Umsatzsteuererklärung geltend zu machen, noch diese Ausgaben betrieblich abzusetzen.
Wenn die Fa. dies systematisch bei einer Vielzahl von Kunden macht, würde dies einen Steuerbetrug darstellen und Schaden und in größerer Höhe verursachen.

Was kann man da machen? Ist eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sinnvoll? Eine Rechtschutzversicherung besitze ich leider nicht und könnte mir daher keinen Anwalt nehmen. Wie soll man aber sonst zu seinem Rech kommen?

Danke und Gruß, Der ExMinister

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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Jede Firma, Selbständiger usw., die nicht unter die Kleinunternehmer Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG ) fallen, müssen einen Beleg mit ausgewießener MwSt. ausstellen, da sie ansonsten die einbehaltene MwSt. ja nicht abführen müssten, da es nicht mehr nachvolziehbar wäre!
Jeder hat also einen Anspruch von einer Firma einen ordentlichen Beleg zu erhaten! Außerdem ist ein Vertrag entstanden, nachdem ich die Leitung in Anbspruch nehme und diese auch bezahlt habe!

Wenn Du nicht kompetet bist, unlasse doch einfach das Anworten auf solche Beiträge!



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#4
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin selbständiger Freiberufler! ;-)

..und Deine Antwort hilft mir keinen Deut weiter, da sie in Grundzügen ganau das bestätigt, was ich ich sagte und nicht auf das urspüngliche Problem eingeht!

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Somit ist es mir auch nicht möglich die entsprechende MwSt. bei der Umsatzsteuererklärung geltend zu machen,

Korrekt



quote:
noch diese Ausgaben betrieblich abzusetzen.

Falsch



quote:
Ist eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sinnvoll?

Nein, denn Steuerhinterziehung wäre es erst wenn die Firma die Steuer nicht abführen würde.



quote:
Wie soll man aber sonst zu seinem Rech kommen?

Selbst klagen.

Zuvor sollte man mittels Übermittlung per Zustellnachweis sicherstellen das dieMitteilung tatsächlich zugegangen ist und die Fristsetzung nach Datum angemessen war.

Danach klagt man die Rechnung zu 5 EUR je Rechnung vor Gericht ein.



Währenddesssen sucht man sich einen neuen Anbieter, da der alte den Vertrag erfahrungsgemäß vertragsgemäß kündigen wird (kein Kontrahierungszwang).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll man aber sonst zu seinem Rech kommen? <hr size=1 noshade>



Auszug aus den AGB:

http://shop.n-tvgo.de/AGB.html

2.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Da besteht nur die Verpflichtung, nach § 368 BGB eine Quittung auszustellen, keine Rechnung i.S. 14 UStG.

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#9
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Na dann müssen die mir eben eine Quittung mit MwSt. ausstellen, zumal die AGB ja nicht Gesetze aushebeln dürfen. Dann dürften die Paragraphen der AGB soweiso nichtig sein.

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1x Hilfreiche Antwort



#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
quote:Na dann müssen die mir eben eine Quittung mit MwSt. ausstellen

Nö, auch nicht.



Wenn bloß Cash gegen E-Cash getauscht wird, ist das sowieso keine "Leistung", kein steuerbarer Vorgang, es fällt gar keine USt an.

Erst beim Abtelefonieren wird dann die USt fällig.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ExMinister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

@flawless

So ist es wohl. Heute erhielt ich nach einem scharfen Schreiben an den Geschäftsführer der USt.-Nachweis über die erbrachten Leistungen.

Again what learned. ;-)

Danke an alle. :-)

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