betrug im kaufvertrag

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
krümmelsche
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug im kaufvertrag

mal angenommen, jemand kauft für 10.000 eur ein auto. es wird ein mehrseitiger kaufvertrag geschlossen, in dem diese summe festgelegt wird. es wird abgemacht, dass die summe bis zum 1.3.2008 gezahlt werden soll.
der käufer überweist dem händler rechtzeitig die 10.000 eur. der händler ist nicht zufrieden und sagt, dass die beiden doch 15.000 als kaufpreis abgemacht haben.

die sache landet vor gericht.

der käufer zeigt seinen vertrag mit den 10.000 eur. der verkäufer hat allerdings einen vertrag, in dem 15.000 eur stehen. er hat den käufer betrogen und die seite aus dem vertrag ausgetauscht, auf der es um den kaufpreis ging.

wie kann sich der käufer jetzt wehren und beweisen, dass er betrogen wurde?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krümmelsche
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

fällt keinem was dazu ein?

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es handelt sich juristisch nicht um Betrug, sondern um Urkundenfälschung. Der K sollte den VK anzeigen bei der Polizei. Ein Schriftgutachter sollte dann feststellen können, ob diese Seite tatsächlich nicht koscher ist.

Zivil- und Strafrecht sind aber zu trennen. Die Strafanzeige wirkt sich also nur indirekt auf das anhängige Verfahren am Landgericht aus.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
krümmelsche
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wie soll es ein schriftgutachter feststellen können, bei maschinenschrift?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wie waren die Seiten des Vertrages denn miteinander verbunden? Geheftet, geklebt? Oder einfach nur lose?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
krümmelsche
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

lose

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Möglicherweise könnte ein Sachverständiger feststellen, daß die Version des K mit demselben Drucker gedruckt wurde wie die Version des VK. (Wenn der Vertrag ursprünglich von ihm stammt. Stammt er vom K, muß der VK ja die abweichende Seite zwangsläufig mit einem anderen Drucker gedruckt haben.)

Dann käme der VK schon in Erklärungsnot, wieso der K ein inhaltlich abweichendes Exemplar von ihm bekommen haben soll. Ob er sich dann mit 'Das war eine frühere Version, wir haben den Kaufpreis später erhöht' herausreden kann, ist zumindest fraglich.


Kleine Lektion für die Praxis: mehrseitige Kaufverträge immer auf jeder Seite unterschreiben.

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