Zuviel gelieferte Sache

7. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard1955
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 21x hilfreich)
Zuviel gelieferte Sache

Hallo,
ich denke gerade über eine Situation nach:
vor 6 Monaten hat A eine Außenlampe im Internet bei einem Geschäft bestellt. Die Außenlampe wurde durch den Hersteller geliefert, nicht durch das Geschäft. Am nächsten Tag kam noch eine Lieferung mit noch einer Außenlampe. A teilte dies dem Geschäft mit, wo A bestellt hatte.

A war nicht zufrieden mit der Lampe und wollte den Kaufvertrag widerrufen. Das teilte A dem Geschäft mit und wies darauf hin, dass beide Lampen abgeholt werden sollten. Mehrfach bat A um die Abholung beider Lampen. Das Geschäft sagte zu A, dass der Hersteller es abholen würde.

Kurze Zeit später übersandte der Hersteller A ein Rücksendeettiket für eine Lampe. A schickte hiermit eine Lampe zurück.

Seitdem liegt die zweite Lampe in A´s Keller. Wie ist nun die rechtliche Situation? Wem gehört die Lampe? Wie lange muss A die Lampe aufheben, wenn sie niemand abholt? Geht nach einer geraumen Zeit das Eigentum auf A über?

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1 Antwort
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Mal meinen Gedanken dazu:
A hat mit dem Geschäft ein Rechtsgeschäft getätigt, der Hersteller hat mit A gar nichts zu tun. Der Hersteller ist nur mit dem Geschäft / Händler in einem Rechtsgeschäft.

Ich als Laie gehe da auf den §241a BGB , nicht bestellte Leistung.
Zur Sicherheit vielleicht den Händler noch mal Schriftlich hinweisen, das die Sache abgeholt werden soll, natürlich hierfür eine Frist vorsehen.



-- Editiert 0815Frager am 07.08.2014 08:48

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