Hallo,
ich denke gerade über eine Situation nach:
vor 6 Monaten hat A eine Außenlampe im Internet bei einem Geschäft bestellt. Die Außenlampe wurde durch den Hersteller geliefert, nicht durch das Geschäft. Am nächsten Tag kam noch eine Lieferung mit noch einer Außenlampe. A teilte dies dem Geschäft mit, wo A bestellt hatte.
A war nicht zufrieden mit der Lampe und wollte den Kaufvertrag
widerrufen. Das teilte A dem Geschäft mit und wies darauf hin, dass beide Lampen abgeholt werden sollten. Mehrfach bat A um die Abholung beider Lampen. Das Geschäft sagte zu A, dass der Hersteller es abholen würde.
Kurze Zeit später übersandte der Hersteller A ein Rücksendeettiket für eine Lampe. A schickte hiermit eine Lampe zurück.
Seitdem liegt die zweite Lampe in A´s Keller. Wie ist nun die rechtliche Situation? Wem gehört die Lampe? Wie lange muss A die Lampe aufheben, wenn sie niemand abholt? Geht nach einer geraumen Zeit das Eigentum auf A über?
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Zuviel gelieferte Sache
7. August 2014
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Frage vom 7. August 2014 | 00:20
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 21x hilfreich)
Zuviel gelieferte Sache
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. August 2014 | 08:47
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
Mal meinen Gedanken dazu:
A hat mit dem Geschäft ein Rechtsgeschäft getätigt, der Hersteller hat mit A gar nichts zu tun. Der Hersteller ist nur mit dem Geschäft / Händler in einem Rechtsgeschäft.
Ich als Laie gehe da auf den §241a BGB
, nicht bestellte Leistung.
Zur Sicherheit vielleicht den Händler noch mal Schriftlich hinweisen, das die Sache abgeholt werden soll, natürlich hierfür eine Frist vorsehen.
-- Editiert 0815Frager am 07.08.2014 08:48
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