Zuständigkeit Händler oder Hersteller?

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Meister_Petz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)
Zuständigkeit Händler oder Hersteller?

Hallo,

seit mehreren Monaten ärgere ich mich mit einem defekten Digitalreceiver herum. Der Receiver wurde am 25.01.2007 gekauft und war mittlerweile bereits 3 mal zur Reparatur (erfolglos) beim Hersteller.

Der Defekt wurde am 31.10.2008 dem Hersteller gemeldet, seitdem sind die 3 erfolglosen Reparaturversuche verstrichen und die Garantiezeit auch abgelaufen.
(Der Händler wurde innerhalb der Garantiefrist nicht kontaktiert)

Meine Forderung nach einem Neugerät bzw. Wandlung wurde vom Hersteller abgelehnt und an den Händler verwiesen. Dieser jedoch meint auch er wäre nicht zuständig und verweist wieder an den Hersteller.

Was habe ich nun für Möglichkeiten und wer ist jetzt eigentlich zuständig?

Grüße,
Meister_Petz

-- Editiert am 25.03.2009 16:05

-- Editiert am 25.03.2009 16:38

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Meister_Petz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

...Da wird er wohl Recht haben.

Warum? ER ist doch mein Vertragspartner, oder?

...Wo leitest du denn diese Ansprüche überhaupt her?

ich meine dass dies nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen möglich ist.
Kann mich aber täuschen, deshalb frage ich hier.



-- Editiert am 25.03.2009 16:51

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Meister_Petz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten...

quote:
Wird dies vom Händler so gehandhabt?


Nein, anscheinend nicht..

quote:
Wer ist in der Garantieurkunde als Garantiegeber benannt?),


Der Hersteller.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das heißt also der Hersteller ist nun in der Haftung?

Welche Vorgehensweise ist nun zu empfehlen?
Kann ich vom Hersteller (nach bereits 3-maligem erfolglosen Reparaturversuch) nun ein Tauschgerät verlangen oder vom Kauf zurücktreten?

Letzteres wäre mir natürlich lieber da ich schon längst ein anderes Gerät gekauft habe, nach inzwischen fast 5 Monaten Wartezeit auch verständlich.


-- Editiert am 26.03.2009 12:23

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Meister_Petz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

.. also in der Garantieerklärung des Herstellers ist nichts über die Anzahl der Reparaturversuche geregelt. Das heißt jetzt also, dass ich dem Hersteller nun hilflos ausgeliefert bin...er kann sich das Gerät nun endlos oft zusenden lassen und wieder unrepariert zurückschicken (5 Monate lang geht das Spiel schon so).

Und dagegen gibt es keine Handhabe?? Sehr traurig.

MfG
Meister_Petz

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich empfehle Ihnen, nochmal nach dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu googeln.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
Meister_Petz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Unterschied ist mir inzwischen bekannt.

Was würden Sie denn empfehlen?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da kann man schwerlich etwas empfehlen. Sie können nicht mehr verlangen, als Ihnen in den G.-Bedingungen zugesagt wurde.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2195
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

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