Zugesicherte Eigenschaft?

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Diriana
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)
Zugesicherte Eigenschaft?

Hallo,
habe Einbauküche vom Vormieter übernommen. Er hat im Kaufvertrag zugesichert und unterschrieben, daß die 3 Jahre alt ist und neu 2000,00 Euro gekostet hat. Vereinbarter Kaufpreis lt. Vertrag 1.500,00 Euro. Nun habe ich beim Möbelhaus was nachkaufen wollen und erfahren, daß die beim Neukauf (an diesen Kunden!) "nur" 1.500,00 Euro gekostet hat. Küche ist so, wie damals geliefert. nix dazugekauft und so.
Ist die Angabe des Neupreises auch eine zugesicherte Eigenschaft?
Ist das arglistige Täuschung oder gar Betrug?
Danke schon mal
Diriana

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Was hat er Ihnen denn zugesichert? Dass der damalige (reguläre) Verkaufspreis € 2.000,00 betrug, oder dass er € 2.000,00 gezahlt hat? Das macht insofern einen Unterschied, als der damalige reguläre Preis ja durchaus € 2.000,00 betragen haben kann - der Verkäufer aber (aus welchen Gründen auch immer) nur € 1.500,00 gezahlt hat.



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"fiat justitia et pereat mundus..."

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