Widerruf vom Kaufvertrag eines Autos

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Widerruf vom Kaufvertrag eines Autos

Hallo,

eine 63jährige Person unterschreibt einen Kaufvertrag bei einem Autohaus über einen Jahreswagen mit dem Übergabeziel in vier Wochen. Nach 13 Tagen übergibt die Frau einen schriftlichen Widerruf, sie möchte vom Kaufvertrag zurücktreten da sie die Finanzierung wohl nicht leisten kann. Das Fahrzeug sollte 4 Jahre mit monatlich 190 Euro finanziert werden (Kaufpreis ca 18000 Euro, Anzahlung 2300 Euro, Restschuld in 4 Jahren ca 9400 Euro). Die Dame arbeitet halbtags, verdient etwa 1300 Euro netto bei 400 Euro Mietzahlung warm. In zwei Jahren geht sie aber in Rente und hat dann noch max. 900 Euro netto. Trotzdem wurde eine Finanzierung der angefragten Autohausbank bewilligt. Das Fahrzeug wurde bis dahin noch nicht übergeben oder angemeldet, jedoch wurden zwischenzeitlich auf Wunsch der Käuferin ein Satz neue Winterreifen besorgt und montiert, die Sommerreifen liegen im Fahrzeug. Das Autohaus möchte die Kosten i.H.v. 450 Euro für die neuen Winterreifen ersetzt bekommen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt? Hat es evtl. Anspruch auf weitere Erstattungen?
Ist der Kaufvertrag aufgrund der vorhersehbaren deutlichen Einkommensminderung nicht sittenwidrig?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Ist der Kaufvertrag aufgrund der vorhersehbaren deutlichen Einkommensminderung nicht sittenwidrig?
Nö - und wieso ist die Einkommensminderung von der Bank vorhersehbar, von der Käuferin aber nicht.

Hier ist nach dem Geschriebenen weder ein Widerrufsrecht noch ein Rücktrittsrecht zu erkennen.

Und mit 63 Jahren sollte Frau wissen, welche Verträge sie eingehen kann.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Nach 13 Tagen übergibt die Frau einen schriftlichen Widerruf, sie möchte vom Kaufvertrag zurücktreten da sie die Finanzierung wohl nicht leisten kann.

Da wäre fraglich, in wie weit bezüglich des Kaufvertrags ein solches Widerrufsrecht vereinbart war und mit welchem Wortlaut genau.

Bei mit dem Autokauf verbundenen Finanzierungsverträgen, besteht durch aus ein Widerrufsrecht. Das besteht aber dann für die Finanzierung, nicht für den Kaufvertrag. Der Kaufvertrag löst sich dann mit dem Widerruf der Finanzierung auf.


Jetzt die Spannende Frage, wie der Widerruf formuliert war?


Es sei denn das Autohaus hätte den Widerruf bereits nachweislich und vollumfänglich anerkannt. Dann wäre das erledigt.



Zitat (von sgrund):
Ist diese Vorgehensweise korrekt?

Nö. Es ist lebensfern, zu vermuten das diese Winterreifen nur auf diese eine Auto passen würden.
Das Autohaus müsste die Reifen also erst mal zu marktüblichen Preisen verkaufen, bevor man da über Wertersatz / Schadenersatz nachdenken könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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