Guten Abend,
es geht um den Widerruf einer Online Bestellung.
Ich habe bei der ********* im Februar einen Artikel bestellt und innerhalb der Frist widerrufen. Dieser Widerruf wurde per Mail bestätigt. Da sich der Artikel nur auf 50€ beläuft, habe ich ihn per Großbrief zurückgeschickt.
Leider ist jetzt nach über einem Monat noch immer kein Geld bei mir eingegangen.
Nach Kontaktaufnahme wurde ein Zustellbeleg gefordert. Ich habe dem Kundenservice erklärt, dass per Brief verschickt wurde, woraufhin behauptet wird, "die Kollegen vom Lager hätten den Artikel nicht gefunden", verbunden mit der nochmaligen Aufforderung eines Zustellbeleges. Allerdings gibt es so etwas bei der DT Post meiner Kenntnis nach nicht.
Die Bestellung wurde mit PayPal bezahlt; allerdings greift der Käuferschutz im Widerrufsfall anscheinend nicht.
Mir ist klar, dass ich nach BGB bis zum Zugang beim anderen hafte.
Doch kann ich mir nicht erklären wie die Rücksendung verloren gegangen sein soll: Er war ausreichend frankiert und mit Absender versehen. Der Online Händler könnte ja bei Postsendungen immer behaupten, es sei nichts zugegangen. Online findet man Bewertungen von Kunden, die anscheinend ähnliche Probleme mit diesem Anbieter hatten.
Gibt es etwas, das ich tun kann?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
-- Editiert von Moderator am 15.03.2017 09:27
-- Thema wurde verschoben am 15.03.2017 09:27
Widerruf: Online Händler behauptet kein Wareneingang.
15. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2017 | 00:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf: Online Händler behauptet kein Wareneingang.
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. März 2017 | 01:36
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Ja, suche Beweise dafür, dass du versendet hast. Das können auch Zeugen sein, allerdings vorsichtsheitshalber gesagt, suche nicht Jemanden der eine Falschaussage machen würde.Zitat:Gibt es etwas, das ich tun kann?
Falsch, das Transportrisiko trägt der Verkäufer, aber du musst beweisen auch versendet zu haben, dass ist dein einziges Problem.Zitat:Mir ist klar, dass ich nach BGB bis zum Zugang beim anderen hafte.
Zu geizig gewesen ein Einschreiben zu bezahlen?Zitat:Da sich der Artikel nur auf 50€ beläuft, habe ich ihn per Großbrief zurückgeschickt.
Da gibts unzählige Möglichkeiten. Im übrigen, bei der Post gehen TÄGLICH mehrer Hunderte Sendungen, bzw tausende verloren, dass ist leider so.Zitat:Doch kann ich mir nicht erklären wie die Rücksendung verloren gegangen sein soll: Er war ausreichend frankiert und mit Absender versehen
Dem stelle ich mal entgegen, dass auch der Versender einfach nur behaupten kan etwas versendet zu haben, ohne dies wirklich getan zu haben.Zitat:Der Online Händler könnte ja bei Postsendungen immer behaupten, es sei nichts zugegangen
Das Ganze als Lehrgeld abschreiben und nicht mehr so geizig sein und den kleinen Aufpreis für einen Versand mit nachweis ausgeben...Zitat:Ich bin für jeden Rat dankbar.
#2
Antwort vom 15. März 2017 | 10:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die klaren Worte
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