Widerruf Handyvertrag EILT (Handy Branding)

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf Handyvertrag EILT (Handy Branding)


Hallo,

ich habe mir am 03.01.2004 kurz vor Ladenschluss ein Handy mitsamt D1-Vertrag in einem T-Punkt gekauft. Das dort ausliegende Handy war frei von jedweden "Brandings" (d.h. kein T-Mobile-Logo, keine veränderten Tasten oder Menüstrukturen). Als ich mir dann zuhause den Handykarton ansah, stellte ich fest, dass es ein Handy mit T-Mobile-Branding war. Es weicht also eindeutig von dem Handy ab, welches im T-Punkt auslag.

Ich habe den Handykarton und die D1-Karte bisher nicht angerührt, es ist alles noch original verpackt.

Als ich das Handy am 05.01. im T-Punkt umtauschen wollte, sagte man mir, dass der T-Punkt generell keine Handys umtauschen würde und man da auch nichts machen könnte.

Auch beim ServiceCenter von T-Mobile wurde ich bisher eher hingehalten, als dass man mir ein Lösung anbot.

Frage: Besteht eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten und wenn ja, wie müsste dieser Rücktritt erfolgen? Das Handy entsprach schließlich nicht dem Produkt, was ich letzlich bekommen habe. Es war auch keine Hinweis ausgelegt, dass das Handy im Laden in irgendeiner Form vom Kaufhandy abweichen könnte.

Bitte um schnelle Antwort! Vielen Dank im voraus.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Entscheidend ist nur, ob eine Abweichung von einer (für den Kauf) wesentlichen Eigenschaft vorliegt.
Ob man dies im konkreten Fall annehmen kann (auf jeden Fall dann, wenn Sie auf ein Handy ohne Branding bestanden haben), müßte man prüfen.

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#2
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

Branding ist je nach Hersteller und Netzbetreiber durchaus eine wesentliche Beschaffenheit eines Handy, im vorliegenden Fall wird die Beweisführung allerdings schwieriger werden (es sei denn, der Käufer hat auf dem Vertrag ausdrücklich ein Handy ohne Branding verlangt).

Bei Versendern (wie z.B. 7Mobile), bei denen man durchaus ein Handy mit O2-Brandimg zu einem Vodafone-Vertrag erhalten kann, ist die Sachlage etwas klarer, als hier mit D1-Vertrag und D1-Handy.

Gibt es einen Zeugen für das Verkaufsgespräch ?

Gruß,
Wolfang

P.S. Wenn es EILT, dann wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, solchen Druck übt man in Foren wie diesen nicht aus!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)


Hallo Wolfgang, Sie kleiner Scherzkeks. Die Legende lebt, was?

Wenn dort EILT steht, dann antwortet man nicht erst nach 6 Monaten. Auch nicht, in Foren wie diesen.

Im übrigen steht EILT nicht für "Mach mal hinne" sondern für EloquentesInteresseLiberalerThekenbrüder

In diesem Sinne "danke" für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sehr schön - Daumen rauf für Horsti! Werde gleich ein Bier auf die liberalen Thekenbrüder trinken...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hihi

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

... auch späte EILTsicht ist etwas wert, das Thema wird aber wegen der agressiven VodafoneMegaBranding-Aktionen immer interessanter - und im übrigen wäre ein Sachmangel innerhalb der Gewährleistungsfrist durchaus noch geltend zu machen.

Gruß,
Scherzkeks (Wolfgang)

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