Hallo,
habe ein Problem...
Habe mir vor 2 Jahren einen Laptop gekauft 1200€.
Während dieser 2 Jahre ist der Laptop 3mal Nachgebessert worden sprich repariert worden. Das erste mal Grafikkarte defekt, zweites mal vermutlich auch wurde allerdings als Software Fehler abgewandelt... nun ist er zum dritten mal beim reparieren, da die Lautsprecher keinen Ton mehr widergeben! Verdacht auf defekte Clinkenbuchse.
Egal kurz vor Ende der normalen 2 Jahren Gewährleistung habe ich ihn zur Reparatur
gegeben. Auf die Hardware (ausser Bildschirm und Akku) sind aber 3 Jahre Gewährleistung inklusive.
Der Laptop ist nun seit dem 02.02.2012 beim Reparieren. Vor ein paar Tagen, nach mehrfachen Nachfragen wieso dass solange dauert, bekam ich die Antwort, dass das benötigte Teil nicht mehr lieferbar sei und der Hersteller mir eine Gutschrift anbiete. Das Angebot der Gutschrift dauerte jedoch nochmal eine Woche!
Mit dem Ergebnis: 675€!
Der Händler biete mir dafür ein Gleichwertigen Laptop an. Somit schlecken sich Hersteller und Händler die Finger ab und ich bin der Dumme der 50% Verlust gemacht hat mit dem Gerät!
Was hierbei meine Fragen sind:
1. Ist das legitim, dass man einen solchen Wertersatz leisten muss, obwohl man an dem Schaden und dem Nichtliefern des fehlenden Teiles keine Schuld trägt?
2. Werd ich allgemein hier über den Tisch gezogen, da der Händler mir gesagt hat, dass ich normalerweise nur noch 400€ bekäme laut Abschreibung und die restlichen 275€ Kulanz des Herstellers sei!
3. Mein kaputter Laptop war eine sonder Edition, die auch jetzt noch im Internet als Neues, jedoch Auslaufmodel für ca. 1000€ angeboten wird. D.h. ich wäre besser dran wenn ich ein Baugleiches Modell verlangen würde und dieses dann z.b. verkaufen würde!
Allgemein finde ich dieses Angebot sehr für den Händler und Hersteller entgegenkommend, leider aber nicht für mich den Endkunden, der daran keinerlei Schuld hat! Schließlich sollte ein Gerät funktionieren, falls nicht sollte der Hersteller die Verantwortung tragen! Meine Meinung...
Vielen dank im Vorraus für die Nützlichen Infos!
mfg
Wertersatz
8. März 2012
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Frage vom 8. März 2012 | 15:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertersatz
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#1
Antwort vom 9. März 2012 | 13:02
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
1. Ist das legitim, dass man einen solchen Wertersatz leisten muss, obwohl man an dem Schaden und dem Nichtliefern des fehlenden Teiles keine Schuld trägt?
Jein. Wenn der VK sachmängelhaften muß und kann das nicht, ist das sein Problem, nicht das des K. Dann muß er halt ggfs. Schadensersatz leisten; ist das Gerät nicht mehr nutzbar, halt in Höhe des Zeitwertes (des mängelfreien Gerätes).
Wie hoch jetzt der Zeitwert deines Gerätes ist, kann hier natürlich niemand einschätzen.
In der Regel legt man 3 Jahre Nutzungsdauer fest, d.h. pro Tag verliert das Gerät etwa 0,1% des Kaufpreises an Wert.
Nach der Formel wäre dein 1200-EUR-Gerät nach 2 Jahren noch 400 EUR wert.
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#2
Antwort vom 9. März 2012 | 17:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ja ist ja super! heißt im klartext: 800€ in 2 Jahren in den Wind geschossen... jippie!
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#3
Antwort vom 9. März 2012 | 18:02
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
heißt im klartext: 800€ in 2 Jahren in den Wind geschossen
Wieso? Du konntest die Ware doch 2 Jahre lang nutzen.
Außerdem hast du doch selbst geschrieben, daß man dir 675 EUR anbietet, dich 2 Jahre mangelfreie Nutzung also "nur" 525 EUR gekostet haben.
Außerdem hast du meine Antwort vermutlich mißverstanden. Das gilt nur, wenn die Nachbesserung unmöglich ist. Daß bei einem 2 Jahre alten Gerät ein Ersatzteil "nicht mehr lieferbar" ist, ist eher unwahrscheinlich. Und daß der VK nicht mit einer mangelfreien Ware (also z.B. einem gleichwertigen Laptop) nachbessern kann, auch nicht.
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#4
Antwort vom 9. März 2012 | 18:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ist aber der Fall da auf dieses Bauteil bereits seit 4 Wochen gewartet wird und nicht mehr lieferbar ist... Also du würdest dich damit zufrieden geben und das Geld nehmen?
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#5
Antwort vom 10. März 2012 | 14:06
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Also du würdest dich damit zufrieden geben und das Geld nehmen?
Ich finde das Angebot jedenfalls fair. Die Alternative wäre, daß du das nicht machst und den VK verklagst - mit unklaren Erfolgsaussichten und erheblichem Konstenrisiko.
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