Welcher Beleg zählt?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Welcher Beleg zählt?

Hallo,

Bei versenden eines unversicherten Päckchen was man online über DHL gemacht hat, zählt dann der Online Schein als Nachweis das man es versendet hat? In der Post bekommt man ja noch eine Quittung bei Abgabe, diese ist doch mit entscheidend? Sonst könnte ich ja zu Hause 3 ausdrucken und behaupten ich hab es versandt ohne Post Quittung direkt bei Abgabe bei der Post...

Danke.

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22 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

bei einem Päckchen bekommt man gar keinen beweiskräftigen Beleg. Daher ist das Päckchen ja so ungünstig für den Versand an Fremde.

Die Quittung beweist allenfalls, dass man ein Päckchen bezahlt hat, aber eben nicht welches und an wen es ging.

Stefan

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#2
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Die Frage ist ja ob das auch vor Gericht zählt. Hat der Verkäufer Privat damit einen Nachweis erbracht. Im Online Ausdruck stehen die Namen und Adressen drauf. Aber ob es dann zur Post gebracht wurde weiss ja keiner wenn die Quittung fehlt?

Danke.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119987 Beiträge, 39812x hilfreich)

Der Beleg der dem Gericht durch die Güte der Argumente als glaubwürdiger erscheint.
Kann übrigens auch passieren, das das auf keinen der Belege zutrifft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber irgendwo muss ja stehen welche Belege entscheidend sind. Ich denke ohne die Quittung direkt bei Abgabe in der Post von dem Online Beleg sollte es schwer sein zu beweisen das er bei de so ist war. Ausser er benennt einen Pseudozeugen....

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119987 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Aber irgendwo muss ja stehen welche Belege entscheidend sind.

Ja, in #3.

Das ist in etwa die Kurzfassung der ZPO und der Regelungen zur richterlichen Unabhängigkeit zum Thema "Beweis".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah. Also gibt es keine direkten Vorgaben welcher Beleg vorhanden sein muss, das wird dann in der Verhandlung vom Richter bewertet, was glaubwürdig ist und wer mit was begründet seine Ausführung.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Im Online Ausdruck stehen die Namen und Adressen drauf.
Das beweist wirklich gar nichts.
Gute Betrüger erstellen natürlich immer vorsorglich solche Ausdrucke, sogar zur richtigen Zeit (weil, wenn man das erst nach der Anzeige macht könnte das die Post vielleicht aufklären).

Fazit: Päckchen eignen sich allenfalls für wirklich geringwertige Waren (dem 1-Euro-Artikel bei Ebay), ansonsten sollte man den einen Euro Mehrporto nicht sparen (oder zu Hermes gehen, da gibt es Päckchen mit Sendungsverfolgung und Versicherung).

Stefan

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#8
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich als Käufer der Geschädigte bin sehe ich das auch so wie Sie. Ein Päckchen war nicht direkt ausgemacht, man geht ja davon aus das Leute schlau genug sind das mit Versicherung zu machen... Ausser es war Vorsatz.. werd dann zum 10. Mal schreiben das er mir endlich die Post Quittung auch noch sendet. Und selbst die würde theoretisch nichts beweisen, da er ja 2 online Belege gemacht haben kann, also einen von einem anderen Käufer wo er es tatsächlich versendet. Ausser auf den Quittungen stehen nrn vom online Beleg, auch wenn es unversichert ist . Das weiss ich leider nicht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119987 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Ein Päckchen war nicht direkt ausgemacht, man geht ja davon aus das Leute schlau genug sind das mit Versicherung zu machen

Warum? Weshalb sollte man ohne jeden Grund für andere eine Versicherung bezahlen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach. Das sind 60 Cent mehr.. Ich hab so viele Geschäfte gemacht dort und es waren immer versicherte Sachen was in der heutigen Zeit so sein sollte. Wenn ich ihm schreibe ob das paket fertig ist... und dann sind wir auch noch beim Thema Nachweis.. ein online Beleg, aber ohne Post Quittung von der Abgabe. Wie sollte er ihrer Meinung nun nachweisen das er es tatsächlich versandt hat...

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Versicherung und Sendungsverfolgung sind zwei verschiedene Dinge die nur zufällig bei Paketen zusammentreffen, und bei Päckchen gibt es beides nicht.

Der Versender schuldet keine Versicherung wenn sie nicht vereinbart war. Und bei Privatleuten (war das hier der Fall) trägt in der Regel der Empfänger das Versandrisiko.
Die Sendungsverfolgung wird zwar auch nicht geschuldet, aber ohne kann schwer bewiesen werden, dass überhaupt verschickt wurde.

Zitat:
Wie sollte er ihrer Meinung nun nachweisen das er es tatsächlich versandt hat...
Vielleicht hat er einen Zeugen. Oder er hat es auf Video aufgenommen.
Möglichkeiten gibt es da durchaus.

Aber wenn du der Empfänger bist, warum machst du dir Gedanken über die Probleme der Gegenseite? Der Verkäufer schuldet dir die Ware, oder mindestens einen Versandbeleg.

Stefan

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#12
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

War Privatkauf. Und der erste Fall den ich so habe. Gedanken mache ich mir, da er sein Geld haben möchte, welches ich mir von PayPal zurück geholt habe. Was ja auch sein Recht ist. Den Fall hatte ich eröffnet weil er erst mir gar keine Belege sandte und meinte eigenes risiko und gleich mit anwalt drohte.. hab ihn erstmal dann auch auf geklärt das er den versandt dennoch nachweisen muss.. nun ist ja dann die frage gehe ich das Risiko ein und lasse es auf mich zu kommen oder ist der Fall schon jetzt verloren und ich zahle das lehrgeld...
Mir geht es daher noch um die Quittung. Aber einen Pseudozeugen denk ich wird man immer finden. Prüft eh keinef ob der wirköich dabei wae oder nicht. Das ist das Problem. Damit gibt es keinen Käuferschutz mehr eigentlich bei päckchen versandt... sollte sowieso abgeschafft werden bei der Post ist meine persönliche Meinung, also ohne Nachverfolgung. Da würde es tausende Fälle weniger geben mit der sich Gerichte, Post und Anwälte beschäftigen müssen...

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

aha, neue Fakten, du bist also Käufer, hast keine Ware erhalten und das Geld schon zurück (via Paypal).
Damit kannst du dich erstmal zurücklehnen, der Verkäufer muss dir den Versand beweisen.

Und da du die Erstattung auch nicht zu unrecht erhalten hast (wie in vielen anderen Fällen bei Paypal) kann dir erstmal nichts passieren.

Zitat:
Aber einen Pseudozeugen denk ich wird man immer finden. Prüft eh keinef ob der wirköich dabei wae oder nicht.
Wie, prüft keiner? Natürlich wird - wenn es denn vor Gericht kommt - dein Anwalt den Zeugen vorladen lassen, und dann wird man sehen ob er wirklich bei der Päckchenaufgabe dabei war.
Die Sache selber ist Zivilrecht, aber eine Falschaussage fällt ins Straftat, ob der Verkäufer wirklich einen angeblichen Zeugen in den Knast bringen will? (mal etwas übertrieben ausgedrückt, Freiheitsstrafe gibt es nun doch nicht so schnell, auch nicht für eine Falschaussage)

Zitat:
sollte sowieso abgeschafft werden bei der Post ist meine persönliche Meinung,
Zustimmung, in dem Punkt Sendungsverfolgung ist die Post etwas rückständig (weil das heute völlig problemlos möglich ist, es wird eh alles elektronisch verarbeitet, jeder Brief und natürlich auch jedes Päckchen).
Wie ich oben schon angemerkt hatte ist Hermes da fortschrittlicher, dort sieht man imho in besserem Service mehr Potenzial als in Preisaufschlägen für Einschreiben und Sendungsverfolgung.

Stefan

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
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#15
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry. Ich wollte die Frage am Ende trennen falls ich bei dem anderen mich nicht richtig ausgedrückt hatte.
Erst ging es um das allgemeine den Fall. Hier nur noch um den Beleg.

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#16
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat
Wie, prüft keiner? Natürlich wird - wenn es denn vor Gericht kommt - dein Anwalt den Zeugen vorladen lassen, und dann wird man sehen ob er wirklich bei der Päckchenaufgabe dabei war.

Seine Frau behauptet einfach sie war dabei z.b. und das hartnäckig, auch wenn Sie vielleicht auf Arbeit war. Wie soll man ihr das Gegenteil beweisen.

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Seine Frau behauptet einfach sie war dabei z.b. und das hartnäckig, auch wenn Sie vielleicht auf Arbeit war. Wie soll man ihr das Gegenteil beweisen.
Echt jetzt? So einfach und du kommst nicht drauf?

Wenn sie wirklich auf Arbeit war, dann gibt es beispielsweise ihren Arbeitszettel (heute meist elektronisch), und/oder Arbeitskollegen als Zeugen.
Vielfach braucht man aber gar keinen Beweis weil die Zeugen von alleine umfallen bzw. sich in Widersprüche verwickeln.
Es geht bei dir ja nur um relativ wenig Geld, glaubst du ernsthaft das da jemand eine Falschaussage macht die viel viel teurer ist?

Außerdem gehst du doch gar kein Risiko ein, solange dir der Versand nicht belegt wird hat der Verkäufer keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Sollte er erst vor Gericht den Nachweis bringen, dann trägt höchstwahrscheinlich er die Prozesskosten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Fragender123123123):
Seine Frau behauptet einfach sie war dabei z.b. und das hartnäckig, auch wenn Sie vielleicht auf Arbeit war. Wie soll man ihr das Gegenteil beweisen.


Du glaubst gar nicht, wie schwer es ist, konsistent zu lügen. Da reichen schon ein paar Fragen zu Begleitumständen (wie war das Wetter, was hatten Sie an usw.) an Partei und Zeuge getrennt und schon fliegt alles auf. Und wenn man ständig mit "weiß ich nicht mehr" antwortet, bekommt man "und ausgerechnet an das Päckchen erinnern Sie sich??" vor den Latz. Richter sind ja nicht bescheuert. ;)

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#19
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die Antworten. Habe nun erfahren das er 2 Zeugen hat, die von der Poststelle. Ist ein Tabakladen und die können sich an das Paket erinnern wegen einer Umstellung wegen Porto im System, ist wohl ein kleiner Ort. Werd nochmal anrufen dort und nach fragen. Wenn ja werd ich wohl zahlen müssen, da auch Zeugen vor Gericht reichen statt eine Quittung... bleibt nur Hoffnung Nachforschungsauftrag und dran bleiben , auch wenn die Chancen gering sind.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist ein Tabakladen und die können sich an das Paket erinnern
Ein guter Anwalt (sogar ein schlechter) würde diese Zeugen dann Fragen, wer denn als Empfänger auf dem Paket (äh - Päckchen) stand; ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter eines Paketshops die Empfängerdaten quasi auswendig lernen.
Die beiden müssten sich dann anhören, dass das völlig unglaubwürdig ist, und eine Falschaussage eben strafbar ist.
Wetten die können sich dann doch nicht mehr so genau erinnern!

Zitat:
Werd nochmal anrufen dort und nach fragen.
Warum willst du der Gegenseite auch noch Tipps geben? Mit ungeschickten Fragen versaust du dir bzw. deinem Anwalt die Strategie.

Stefan

PS: Irgendwie hab' ich das Gefühl du spielst ein falsches Spiel mit uns. Bist du wirklich der Käufer, oder doch der Verkäufer und willst hier nur testen mit welcher Argumentation du durchkommst?

-- Editiert von reckoner am 14.08.2018 10:16

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Fragender123123123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, kein falsches Spiel. Hab nur keine Lust einen Prozess für 80 Euro wert zu verlieren und am Ende vielleicht 1000 Euro mit Anwalts und Gerichtskosten zu zahlen. Hab dort angerufen, zumindest das es mit einem Päckchen Problem gibt da es nicht an kam war bekannt zu meinem Ort. Ob die noch wissen welcher Name bei Abgabe drauf stand bei Abgabe bezweifle ich auch. Die Frage ist nur wie ein Richter das sieht...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hab nur keine Lust einen Prozess für 80 Euro wert zu verlieren und am Ende vielleicht 1000 Euro mit Anwalts und Gerichtskosten zu zahlen.
So sollte auch die Gegenseite denken.

Was du nun machst musst du selber entscheiden, Gerichtsverfahren sind nie 100%ig sicher.
Aber wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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