Ware verzögert geliefert, dann defekt, jetzt warte ich auf Abholung zur Reparatur - Kürzung Kaufprei

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500284-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware verzögert geliefert, dann defekt, jetzt warte ich auf Abholung zur Reparatur - Kürzung Kaufprei

Hallo zusammen,

Ware (Markise mit individuellen Maßen) wurde am 07.06.2018 bestellt und am Folgetag zu 50% angezahlt. Meldung vom Händler dass die Ware am 05.07. gefertigt wurde und einer Spedition übergeben wird.

Die Spedition meldete sich erst am 13.07. mit einen Liefertermin der aber mehrmals nicht eingehalten wurde ohne uns Bescheid zu geben. Das habe ich mehrmals beim Händler moniert. Am 30.07. wurde sie endlich geliefert.

Es war nur meine Frau anwesend und von der Spedition war nur ein Mann da der die Ware abgeladen hat (die Markise hat fast 5m Länge). Augenscheinlich war alles ok, später beim Aufpacken war jedoch eine Seite verbogen. Ob das beim Abladen oder schon vorher passiert ist kann ich nicht sagen.

Also das gleich dem Händler gemeldet. der klärte das mit dem Hersteller ob die Ware zurück ins Werk muss oder Kundendienst das vor Ort beheben kann. Am 28.08. bekam ich die Info dass die Ware zurück ins Werk muss um repariert zu werden. Laut Händler wurde die Spedition dazu auch gleich beauftragt.

Seitdem warte ich auf die Spedition, hatte schon 2 Termine zur Abholung an denen wir wieder versetzt wurden. Der Händler versteckt sich hinter der Spedition obwohl ich ihn schon mehrmals aufgefordert habe mir eine andere Spedition zu schicken usw.

Jetzt die Frage, kann ich durch den ganzen Ärger irgendwas vom Kaufpreis abziehen (ich hatte 50% angezahlt, Rest noch offen) oder eine Frist setzen und z.B. für jede zusätzliche Woche x Prozent vom Kaufpreis abziehen?

Ich weiß aktuell nicht mehr weiter was ich noch machen könnte.... Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go500284-13):
Ich weiß aktuell nicht mehr weiter was ich noch machen könnte

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Sachmangels
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go500284-13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Sachmangels
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Danke für die Antwort, habe das denen so geschrieben. Die Frist ist allerdings schon fast rum. Die Spedition hatte sich zwar gleich gemeldet aber bis auf mehr Vertröstungen hat sich bisher noch nichts geändert...

0x Hilfreiche Antwort

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