Ware umgetauscht und neue Ware+Geld erhalten

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
iRoc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware umgetauscht und neue Ware+Geld erhalten

Hallo,

nehmen wir an Person A bestellt eine Tastatur im Internet. Diese kommt an und macht nach einem Monat Probleme, Person A sendet die Tastatur zurück mit dem Wunsch zur Rückerstattung des Kaufpreises.
Dies macht Person mehrmals deutlich (im chat des Händlers) und bekommt auch vom Händler bestätigt, dass dies so eingetragen wurde und kein Reperaturversuch etc. unternommen wird sondern das Geld nach Prüfung zurückerstattet wird.

Nach 4 Wochen bekommt person A den vollen Kaufpreis zurück erstattet (Hersteller hat den Schaden dem Händler bestätigt).
Nach weiteren 2 Wochen erhält Person A jedoch noch einmal genau die selbe Tastatur neu (Vom Hersteller ausgetauscht laut Händler).

Wie hat sich Person A nun zu verhalten?

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

mal ganz ehrlich gefragt, wieso schreibst du hier erst lange, in der gleichen Zeit hättest du auch den Händler anschreiben können und ihm mitteilen können, dass du zu unrecht eine weitere Tastatur erhalten hast! Wäre das so schwer gewesen?

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#2
 Von 
iRoc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Händler natürlich sofort angeschrieben und ihn gefragt ob die Lieferung so korrekt sei, er sagte mir dann die Tastatur wäre vom Hersteller ausgetauscht und die Lieferung sei korrekt.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hast du dem Händler auch gesagt, du hast ja auch das Geld??? Denn wenn du ihm das auch gesagt hast, dann wäre das sicher nicht seine ANtwort gewesen...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Also Sie schulden dem Händler nun entweder das Geld, falls Sie die Tastatur behalten möchten,
oder die Tastatur welche Sie bekommen (und hoffentlich nicht benutzt) haben.

Einfachste Lösung:

1.) Sie überweisen den Betrag an den Händler, wenn Sie die Tastatur behalten
2.) Der Händler schickt Ihnen eine Paketmarke und Sie senden die Tastatur zurück.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iRoc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tastatur nutze ich selbstverständlich nicht! Ich habe auch nicht vor sie zu nutzen o.Ä. mir ging es einfach darum, mal zu wissen ob der Händler was in der Hand hätte. Zudem mir per mail gesagt wurde, man hätte vom Hersteller eine Gutschrift erhalten und könne mir die Tastatur nicht mehr liefern, da nicht mehr lieferbar.

Nun heißt es die Tastatur wurde vom hersteller ausgetauscht und demnach korrekt an mich geliefert. Selbst nach Prüfung der Rechnungs und Auftragsnummer teilte man mir mit, es sei alles korrekt gelaufen und ich könne die Tastatur behalten.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Von WEM haben Sie die Tastatur denn zugesandt bekommen.
Kam diese vom Händler oder direkt vom Hersteller?

Irgendwas ist hier zumindest seltsam....

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#7
 Von 
iRoc
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ware kam von Händler. Dieser sagte mir auf Nachfrage vorhin, die Tastatur sei vom Hersteller ausgetauscht. Ebenso wurde laut Händler eine Gutschrift vom Hersteller gewährt.

Der Händler sagte mir vor der Rückerstattung des Preises, die Tastatur sei nicht mehr lieferbar.

-- Editiert von iRoc am 12.01.2016 15:52

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Dann haben Sie nun tatsächlich beides, Geld & Tastatur.

Das der Händler die Tastatur an Sie weitergeleitet hat, spricht für seine Ehrlichkeit, er hätte sie ja ebenso erneut verkaufen können.
Der hat Händler sein Geld vom Hersteller zurückbekommen, Sie ihr Geld vom Händler und als "Wiedergutmachung" eine kostenlose Tastatur vom Hersteller.

Glückwunsch ;)

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