Habe Online was gekauft, es gleich bezahlt und dann abgeholt. Dann wurde mir der Betrag zurück überwiesen, wie der Händler es auch angibt. Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.
Ware online gekauft und abgeholt, Händler überwies den Betrag zurück. Fordert nun ihn erneut.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatJetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus. :
Die sieht so aus, dass er einen Fehler gemacht und Anspruch auf den Betrag hat. Die Kosten nun muss er allerdings tragen.
Zitat:ZitatJetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus. :
Die sieht so aus, dass er einen Fehler gemacht und Anspruch auf den Betrag hat. Die Kosten nun muss er allerdings tragen.
Danke für die Antwort!
Welche kosten wären das? Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?
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ZitatWelche kosten wären das? :
Die Kosten die für die erneute Überweisung entstehen würden.
Hallo,
Manchmal verstehe ich die Fragen nicht die hier gestellt werden.Zitat:Dann wurde mir der Betrag zurück überwiesen, wie der Händler es auch angibt. Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.
Was stellst du dir denn vor?
Wie ist denn das abgelaufen? Per Zahlunsgdienstleister bezahlt und dann persönlich abgeholt, oder wie?Zitat:Habe Online was gekauft, es gleich bezahlt und dann abgeholt.
Das machen doch vor allem Betrüger ...
Wer ist denn dieser Absender?Zitat:Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?
Stefan
Zitat:Wer ist denn dieser Absender?Zitat:Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?
Der Absender ist jemand vom Markt.
Hallo,
warum beantwortest du nicht mal die erste Frage ("Was stellst du dir denn vor?")?
Meinst du, überhaupt nicht mehr zahlen zu müssen?
Du kaufst mit Paypal auf dem Wochenmarkt?Zitat:Der Absender ist jemand vom Markt.
Stefan
Es ist der Saturn. Die neue Rechnung zudem ist Falsch, einer der Artikel ist mit einer falschen Nummer aufgeführt. Ich habe die Artikel nicht mehr online, kann mir keine Belege runterladen. Ich weiß nicht ob es Probleme geben kann bei Garantie. Und für die Forderung müsste es Kulanz geben, da ich etwas machen soll, was ich ja schon getan habe. Es ist ja nicht mein Fehler gewesen.
Kulanz? Du bist im Besitz eines Artikels, den Du nicht bezahlt hast und forderst Kulanz bzgl. der Forderung?
ZitatKulanz? Du bist im Besitz eines Artikels, den Du nicht bezahlt hast und forderst Kulanz bzgl. der Forderung? :
Ich habe ihn doch bezahlt! Der Händler hat mir den Betrag wieder zurück überwiesen! Von sich aus!
Irrtum des Händlers. Du hast die Ware, der Händler kein Geld. Also zahlen. Fertig.
Hallo,
Danke für die Info, jetzt wird es etwas klarer.Zitat:Es ist der Saturn.
Du solltest dir angewöhnen, grundsätzlich so zu schreiben das es auch Dritte verstehen können (ich wusste beispielsweise nicht, was du mit "Markt" meintest, korrekt heißt imho auch "Filiale").
Zum Thema: Du kannst es auch als fehlerhafte Zahlung sehen, durch die du ungerechtfertigt bereichert bist. Natürlich musst du das zurückzahlen.
Und natürlich hast du einen Anspruch auf die richtige Rechnung, aber die hast du doch schon, oder nicht? (du schreibst von 2. Rechnung, also gibt es ja noch eine 1. - hast du die nicht vorm/beim Abholen bekommen?)
Wer der Verkäufer ist dürfte in diesem Fall wohl gleich sein (egal ob Filiale A oder B, oder ein Onlineshop - solange alles Saturn ist ist Garantie und Sachmängelhaftung problemlos).
Stefan
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