Ware online gekauft und abgeholt, Händler überwies den Betrag zurück. Fordert nun ihn erneut.

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
grook
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware online gekauft und abgeholt, Händler überwies den Betrag zurück. Fordert nun ihn erneut.

Habe Online was gekauft, es gleich bezahlt und dann abgeholt. Dann wurde mir der Betrag zurück überwiesen, wie der Händler es auch angibt. Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von grook):
Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.


Die sieht so aus, dass er einen Fehler gemacht und Anspruch auf den Betrag hat. Die Kosten nun muss er allerdings tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
grook
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von grook):
Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.


Die sieht so aus, dass er einen Fehler gemacht und Anspruch auf den Betrag hat. Die Kosten nun muss er allerdings tragen.


Danke für die Antwort!

Welche kosten wären das? Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von grook):
Welche kosten wären das?

Die Kosten die für die erneute Überweisung entstehen würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann wurde mir der Betrag zurück überwiesen, wie der Händler es auch angibt. Jetzt fordert er den Betrag erneut, wie sieht da die Rechtslage aus.
Manchmal verstehe ich die Fragen nicht die hier gestellt werden.
Was stellst du dir denn vor?

Zitat:
Habe Online was gekauft, es gleich bezahlt und dann abgeholt.
Wie ist denn das abgelaufen? Per Zahlunsgdienstleister bezahlt und dann persönlich abgeholt, oder wie?
Das machen doch vor allem Betrüger ...

Zitat:
Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?
Wer ist denn dieser Absender?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
grook
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Mit der Forderung, wurde mir auch eine Kopie der ursprünglichen Rechnung übersahnt. Es wurde auch eine zweite Rechnung erstellt, die auf den 12.07 datiert ist und als Verkäufer der Absender eingetragen ist. Ist sowas rechtens?
Wer ist denn dieser Absender?


Der Absender ist jemand vom Markt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum beantwortest du nicht mal die erste Frage ("Was stellst du dir denn vor?")?
Meinst du, überhaupt nicht mehr zahlen zu müssen?

Zitat:
Der Absender ist jemand vom Markt.
Du kaufst mit Paypal auf dem Wochenmarkt? :neck:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
grook
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist der Saturn. Die neue Rechnung zudem ist Falsch, einer der Artikel ist mit einer falschen Nummer aufgeführt. Ich habe die Artikel nicht mehr online, kann mir keine Belege runterladen. Ich weiß nicht ob es Probleme geben kann bei Garantie. Und für die Forderung müsste es Kulanz geben, da ich etwas machen soll, was ich ja schon getan habe. Es ist ja nicht mein Fehler gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Kulanz? Du bist im Besitz eines Artikels, den Du nicht bezahlt hast und forderst Kulanz bzgl. der Forderung? :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
grook
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Kulanz? Du bist im Besitz eines Artikels, den Du nicht bezahlt hast und forderst Kulanz bzgl. der Forderung? :bang:


Ich habe ihn doch bezahlt! Der Händler hat mir den Betrag wieder zurück überwiesen! Von sich aus!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Irrtum des Händlers. Du hast die Ware, der Händler kein Geld. Also zahlen. Fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist der Saturn.
Danke für die Info, jetzt wird es etwas klarer.
Du solltest dir angewöhnen, grundsätzlich so zu schreiben das es auch Dritte verstehen können (ich wusste beispielsweise nicht, was du mit "Markt" meintest, korrekt heißt imho auch "Filiale").

Zum Thema: Du kannst es auch als fehlerhafte Zahlung sehen, durch die du ungerechtfertigt bereichert bist. Natürlich musst du das zurückzahlen.

Und natürlich hast du einen Anspruch auf die richtige Rechnung, aber die hast du doch schon, oder nicht? (du schreibst von 2. Rechnung, also gibt es ja noch eine 1. - hast du die nicht vorm/beim Abholen bekommen?)

Wer der Verkäufer ist dürfte in diesem Fall wohl gleich sein (egal ob Filiale A oder B, oder ein Onlineshop - solange alles Saturn ist ist Garantie und Sachmängelhaftung problemlos).

Stefan

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