Ware nicht erhalten - aber kein Geld zurück!!!

22. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Ware nicht erhalten - aber kein Geld zurück!!!

hallo,
-hab im www eine cd bestellt
-geld sofort überwiesen
-im nachhinein e-mail bekommen, dass artikel schon lang net mehr im sortiment
-internet-shop zahlt auch nach 4maliger zusage und ständigen entschuldigungen und vertöstungen nicht
-handelt sich lediglich um 6,50€, aber trotzdem darf man das doch net hinnehmen
-was kann man tun? wie kann man druck machen?
-solche maschen gehören verboten

danke für eure hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

1. Nachweisbar mahnen
2. Anwalt einschalten/Mahnbescheid schicken
3. Geld vom Gerichtsvollzieher holen lassen

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mahnman kann man nur zustimmen. Per Einschreiben eine letzte, eindringliche Frist zur Rückzahlung setzen. Danach gerichtliches Mahnverfahren. Auch wegen 6,50 Euro.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

danke!
hab auch schon dran gedacht. problem ist nur, dass dieses einschreiben fast an den betrag heranreicht, um den es geht.
es darf doch net sein, dass ich noch drauf zahle, obwohl ich absolut im recht bin, oder?!
oder kann ich dieses geld vom verursacher zurückbekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

kann mir jemand noch auf meine letzte frage antworten?
vielleicht kann man ja die kosten, die einem entstehen zurückbekommen?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe momentan ein ähnliches Problem, bei mir geht es auch (witzigerweise) um 6,50 € (Versandkosten) die mir ein unseriöser Händler bisher auch nicht zurückgezahlt hat, guckst du hier:

http://www.123recht.net/Neuware-(aktuelle-Version)-bei-einem-Online-Shop-bestellt-und-Auslaufmodell-geliefert__f101502.html

An deiner Stelle dürfte das Einfachste eine Rücküberweisung sein, sollte der Zeitraum von 6 Wochen nicht überschritten sein, danach geht es meines Erachtens glaube ich nicht mehr. Aber 6 Wochen lang kann eine Bank was zurückholen.

Der andere hat dann die Kosten der Rücküberweisung zu tragen und du nicht. So gesehen ist es die beste Lösung meiner Meinung nach. Vorausgesetzt natürlich du hattest dem Händler lange genug Zeit gelassen das Geld zu überweisen.

Wieviel Zeit ist schon in der Zwischenzeit vergangen seid du das Geld überwiesen hast?

-- Editiert von cruiser2005 am 25.11.2007 22:10:22

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mykoplasma
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

bei mir ists leider auch schon ne weile her und die 6 wochen sind vorüber.
hätte ich das nur eher gewusst!
ist das wirklich rechtens und der shop kann einem dann nichts mehr und muss sogar die kosten tragen?
ich finds halt nur mies, dass man noch das einschreiben etc. bezahlen muss, um zu meinem recht zu kommen, obwohl der fehler auf der anderen seite liegt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@cruiser

So ein Unsinn. Getätigte Überweisungen können nicht zurückgeholt werden. Das geht nur bei Lastschriften, da gibts aber auch keine 6-Wochen-Frist.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

@mykoplasma und @Jotrocken:

sorry, Jotrocken hat teilweise Recht!

Habe bei Wikipedia nachgelesen:

Zitat:

Ein Nachteil der Überweisung ist deren Rückgabe, da die Rückabwicklung einer Überweisung nur bis zur Gutschrift des Betrages beim Kreditinstitut des Empfängers möglich ist (§ 676g Abs. 1 Satz 1 BGB ). Da diese mittlerweile in der Regel taggleich erfolgt, ist ein Überweisungsrückruf in der Praxis nur selten möglich.

Zitatende

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisung_(Zahlungsverkehr)

Ich habe mich also geirrt, habe eine Lastschrift mit einer Überweisung verwechselt, dachte die Möglichkeit besteht bei beiden Zahlungsarten, dem ist aber nicht so, leider! ;( Persönlich habe ich nämlich schon einmal vor längerer Zeit eine Rücklastschrift machen lassen, daher mein Denkfehler.

Jetzt macht es auch Sinn wieso die meisten Internethändler die Zahlart: „Vorkasse“ bevorzugen. Als Verbraucher hat man dann (fast) keine Möglichkeit mehr nachträglich an sein Geld zu kommen und der Händler geht damit kein Risiko einer evtl. Rücküberweisung ein. Aus diesem Grund bieten viele auch die Zahlart: „Lastschrift“ nicht an.

Ich habe es mal irgendwo gelesen dass man durch eine Rücklastschrift innerhalb einer 6 Wochenfrist sein Geld wieder problemlos zurück überweisen lassen kann. Jedenfalls kenne ich es nicht anders. Aber anscheinend kommt es auch auf die Bank darauf an wie lange diese Rückholfrist ist.

1x Hilfreiche Antwort

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