Wandlung Kaufvertrag

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Smurg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wandlung Kaufvertrag

Ich habe im Juli 2004 beim Mediamarkt eine Videocam gekauft. ein paar wochen später fuhr ich in Urlaub und währenddessen versagte die cam ihren dienst. Ich brachte sie nach der Rückkehr zur Reparatur. Ich bekam die cam zurück - die cam sei i.O. Im Geschäft probierte ich das Gerät aus und Die Bildfehler waren offensichtlich, auch der Verkäufer sah dies und wir sendeten die cam zurück. Übrigens ein SONY produkt. Auch diesmal kam die cam zurück mit dem Hinweis ich sollte doch orginal Bandmaterial verwenden ansonsten sei die cam I.O. kein Fehler zu finden. Doch kurze Zeit später tauchte der Fehler wieder Auf und dazu noch ein lockeres Display. Diesmal wurde ein fehler gefunden(Fehlerhafte Platine wurde ausgetauscht) das Display befestigt. Wochen Später verschwamm das Display und wurde unleserlich. Ich wieder die cam zurückgeschickt und vorher mit der kundenbetreuung von Sony vereinbahrt das der Fehler verfiziert werden müsse um evtl. umtausch zu bekommen. Nun bekam ich das gerät repariert zuück., was ich eigentlich nicht wollte. mittlerweile möchte ich auch keinen Austausch mehr, sondern würde gerne vom Kauf zurücktreten und mein Geld Wiederhaben wollen. Nun die Frage: Ist dies nach über einem Jahr noch möglich? Muß ich Ein neues Ersatzgerät akzeptieren? Kann ich Schadenersatz verlangen?


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"Smurg
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Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

bitte nennen Sie die Daten zu den jeweiligen Zeitpunkten, in welchen Sie Mängel an der Kamera monierten und diese beim Käufer geltend machten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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