Vertragsstornierung WENATEX

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381501-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Vertragsstornierung WENATEX

Hallo ihr Lieben!
Ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe und euren Rat.

Ich habe am 31.08.13 eine Schlafberatung über Wenatex gemacht und eine Decke sowie zwei neue Matratzenüberzüge bestellt. Die Auslieferung hat sich jedoch soweit nach hinten verschoben, dass ich die Ware bis jetzt noch nicht geliefert bekommen und somit auch noch nicht bezahlt habe.

Kurz nach dieser Vorführung habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. In den letzten Wochen haben wir erst einmal gesehen, wie teuer Kinderwagen & Co sind. Daher habe ich bei Wenatex angerufen und wollte meinen Kauf stornieren und hoffte auf deren Kulanz, da ich wusste, dass eine Stornierung innerhalb von 14Tagen eigentlich geschehen muss. Die Bestellung beläuft sich immerhin um etwas über 900Euro, die wir einfach durch diese neue Situation nicht mehr so einfach haben.

Ich habe einige Artikel von Wenatex und war auf einigen Schlafberatungen von Bekannten/Verwandten und bin an sich mit der Qualität sehr zufrieden. Ich hatte daher auch auf Kundenfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit gehofft, jedoch wurde ich am Telefon bitter enttäuscht.
Mir könnte höchtens eine Ratenzahlung oder ein weiterer Lieferaufschub gewährleistet werden. Auf meine Antwort, dass die Bestellung von den neuen Überzügen (für 6 Jahre alte Matratzen deren Preis/Wert viele kennen) eigentlich eine Fehlentscheidung aufgrund einer falschen Beratung des Wenatexmitarbeiters war und dass ich lieber später neue Matratzen mir kaufen würde, hieß es lediglich, dass ich die Artikel zwar beliebig umändern könnte von meiner Bestellung, aber die Bestellsumme nicht weniger werden dürfte. Das ist also schon möglich aber eine Stornierung bzw.wenigstens Teilstornierung nicht?

Immerhin würde ich Zudecke nehmen, da diese wirklich einen Sinn und Zeck im Moment hätte, aber da meine Überzüge noch intakt aber eben die "alte Generation" sind, wären die Neuen einfach momentan eine Geldverschwendung, was ich aber leider zu spät wohl bemerkt habe.

Nun wollte ich von euch wissen, was Wenatex denn machen will - wenn ich eben die Ware ja noch garnicht habe - wenn ich nicht bezahle und die Ware nicht annehme?
Gibt es keine Möglichkeit irgendwie aus dieser Lage herauszukommen, da ich immerhin zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht wusste, dass ich schwanger bin?

Meine Tante würde immerhin auch eine Decke nehmen und ich eben auch, aber damit kommen wir nur auf die Hälfte des momentanen Kaufbetrages, was Wenatex auch nicht hinnehmen möchte.

Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!
LIebe Grüße,
C. Schuster

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Das Unternehmen scheint in Österreich zu sitzen. Da würde sich die Prüfung, ob ein Widerrufsrecht besteht, lohnen: http://www.it-recht-kanzlei.de/oesterreich-deutsche-widerrufsbelehrung.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
dass eine Stornierung innerhalb von 14Tagen eigentlich geschehen muss.


Normalerweise beginnen solche Fristen eigentlich erst mit dem Empfang der Ware, dafür wäre aber wichtig zu wissen, wie (Veranstaltung, Internet?) und wo* sie bestellt haben.
(*Wenatex hat neben dem Hauptsitz in Österreich auch eine Niederlassung in Deutschland.
Haben Sie im Laufe der Zeit, bezüglich der austehenden Lieferung, Wematex mal angemahnt?

Es bräuchte zur Beurteilung genauerer Informationen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb381501-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Veranstaltung war bei meiner Mutter zu Hause. Bestellt wurde vor Ort.
Im unterschriebenen Vertrag steht leider in der Rückgabebelehrung, dass diese innerhalb von 14 Tagen erfolgen soll. Es wurde auf der Party jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dies nicht erst ab Erhalt der Ware gilt.
Wenatex habe ich telefonisch kontaktiert, wo ich jedoch eben auf diesen Bestandteil des Vertrages und meine Volljährigkeit hingewiesen worden bin. Eine Schwangerschaft wäre kein Grund diesen Vertrag zu stornieren und somit ein Entgegenkommen der Firma nicht notwendig. Ich finde diese Vorgehensweise und Kundenunfreundlichkeit unfassbar, wenn man bedenkt um welche Preise es hier geht und dass ich ja schon länger und guter Kunde bei Wenatex bin (nicht nur ich sondern meine Mutter und meine Tante auch). Ich wollte einfach wissen, was mir eine Firma wie Wenatex, mit solchen RIchtlinien, tun kann, wenn ich nicht bezahle und die Ware nicht annehme bzw.es nicht doch irgendeine Möglichkeit gäbe. Meine Mutter, die sich mit "diesem Verein" etwas besser auskennt, hat bei der Chefin der Kundenbetreuung schon angerufen, jedoch leider auch nichts erreicht. Wird würden ja wie gesagt etwas kaufen, aber nicht zu dem Wert der ersten Bestellung, auf welchen die Dame stur beharrt.
Achja produziert und geholt wird die Ware wohl in der Niederlassung in Salzburg, da diese näher zu uns ist, als die in Deutschland. Anrufen tu ich zwar die deutsche Nummer, werde aber automatisch an die Kundenbetreuung in Salzburg weitergeleitet.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Firma beruft sich auf das Haustürgeschäft. Näheres hier
Für wann war denn die Lieferung vereinbart?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im unterschriebenen Vertrag steht leider in der Rückgabebelehrung, dass diese innerhalb von 14 Tagen erfolgen soll. <hr size=1 noshade>



Das ist korrekt, 2 Wochen ab Unterschrift/Belehrung, Widerruf in Textform, danach ist der Vertrag bindend. Das ist kein Fernabsatzvertrag, nur da beginnt die Frist erst ab Lieferung der Ware, § 312 BGB sieht das dagegen nicht vor.

Da bleibt dann nur noch entweder die Ware abzunehmen oder vertragsbrüchig zu werden. Das würde dann Schadensersatzansprüche auslösen.

Was ist für den Fall im Vertrag geregelt, ist da eine Vertragsstrafe für den Fall vorgesehen?

Wenn nicht könnte man versuchen, den Schaden klein zu halten, so können dann wenigstens die Erstattung der Versandkosten gespart werden. Man müsste also der Fa. sagen, daß man die Ware nicht abnehmen wird, aber bereit sei etwaigen Schaden zu erstatten. Dann müsste man sehen, ob die Forderung von der Höhe her in Ordnung geht.

Die Fa. hat dann auf jeden Fall Anspruch auf Erstattung ihres entgangenen Unternehmergewinns. Der wird hier erheblich sein, die Gewinnspanne ist sicher hoch.

Falls du einfach Alles laufen lässt und die Annahme der Ware verweigerst, kann die Fa. einen Anwalt einschalten, der dann den Schaden eintreibt. Versandkosten, entgangener Gewinn, Anwalts-, ggf. Gerichtskosten.

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-- Editiert asap am 15.01.2014 22:35

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Atester
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, alter Beitrag wird hervorgeholt, aber selbst zum damaligen Zeitpunkt dürfte diese Antwort falsch gewesen sein da die Widerrufsfrist erst beginnt wenn die Ware geliefert/erhalten wurde.

Also nix mit Versandkosten, entgangener Gewinn, Anwalts-, ggf. Gerichtskosten....


Siehe iSv § 312 BGB


2. Fristbeginn

a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.

Die Belehrung muss

in Textform geschehen,
Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten.

INSBESONDERE:

b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb381501-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bin zwar nicht vom "Fach", aber habe ja hier nach einer Antwort bzw.Hilfe gesucht...
es ist auch schon etwas her, aber wurde durch die Informationsmails "wachgerüttelt", dass hier noch einmal darauf geschrieben wurde.
Ich kann nur noch kurz erzählen, wie es letztendlich abgelaufen ist.
Wenatex bindet den Käufer mehr oder weniger (soviel ich mich noch erinnern kann, habe nämlich seitdem dort nichts mehr gekauft oder bestellt) durch seinen Vertrag und v.a.wie sie diesen formuliert haben daran, dass er nach Unterschreiben des Vertrages noch sozusagen 14 Tage "Bedenkzeit" hat und dann nur gesondertes Rückgaberecht hat, sprich wenn die Ware nicht der bestellten entspricht. Da man die Ware bis zu dem Zeitpunkt meistens noch nicht hat, hat man danach eigentlich nicht mehr die Möglichkeit die Ware zu stornieren. Ich denke zwar nicht, dass Wenatex die Ware auf Bestellung produziert, aber wohl im Lager bestellt und diesen ganzen Prozess dann nicht mehr stoppen will/kann bis schließlich die Ware auf dem Weg zum Kunden ist.
Sie wollten mir jedenfalls kein Stück entgegenkommen, bis ich einen Post auf ihrer Facebook-Seite gesetzt und nach einem "Abnehmer" gesucht habe, der vielleicht sowieso vorgehabt hätte eine Party zu geben und/oder die Ware zu kaufen.
Darauf ist Wenatex wohl nicht so gut zu sprechen gewesen und hat mich vom Vertrag ausnahmsweise entbunden.
Happy waren sie nicht. Ich aber erleichtert.
Das war mir eine Lehre.....

Nur so als Zusatzinfo.

2x Hilfreiche Antwort

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