Vertrag aktiv aber Ware nicht da

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)
Vertrag aktiv aber Ware nicht da

Hallo,

ich habe am 25.12.2014 einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter + Smartphone abgeschlossen. Der Mobilfunkvertrag wurde am 28.12.2014 aktiviert und läuft somit. Das Smartphone und die Sim-Card sind aber leider noch immer nicht da, wegen hoher Nachfrage dieses Geräts (wird zusammen geliefert).

Der Mobilfunkanbieter wird mir (weil der Vetrag ja bereits "freigeschaltet", sprich aktiviert wurde) die monatliche Rechnung vom 28.12.2014 - 28.01.2015 in Rechnung stellen, auch wenn ich bis dato weder die Sim-Card noch das Smartphone erhalten habe.

Habe ich dann ein Recht auf Rückerstattung der Grundgebühr? Schließlich konnte ich weder das Smartphone noch die Dienstleistung des Mobilfunkanbieters in diesem Zeitraum nutzen?

Danke im Voraus.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Wenn du noch keine Sim Karte bekommen hast, dann kannst du den Vertrag auch nicht nutzen. Selbstverständlich darf der Provider für diese Zeit auch keine Gebühren verlangen.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

bei Ihrem Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Das Einfordern einer Leistung ihrerseits bedingt eine Leistung der Gegenseite. Hat die Gegenseite nicht geleistet (Telefon und SIM-Karte wurden nicht geliefert), müssen Sie auch nicht leisten. Lassen Sie abgebuchte Geldbeträge zurückbuchen.

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#3
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für diese Information. Ich werde die Lastschrift-Abbuchung einfach bei meiner Bank melden.

Vielen Dank.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.04.2017 21:12:55
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Eine Frage habe ich nun doch noch. Der Verkäufer des Vertrags (sprich Sim-Card + Smartphone) bietet an, dass die Sim-Card vorab zugeschickt werden kann. Gilt es dann auch, dass man nichts bezahlen muss, also wenn man dieses Angebot nicht in Anspruch nimmt obwohl es der Verkäufer anbietet?

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich denke, hier sind wir bei den üblichen "Umständen des Einzelfalls".

Wenn Du ein Smartphone (normales Telefon reicht nicht, ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist ja auch die Datennutzung) zu Hause hast, mit dem Du die SIM nutzen könntest, dann wäre Dir nach Zusendung der SIM ja eine Vertragsnutzung möglich und man könnte einen Annahmeverzug konstruieren.

Hast Du kein Telefon, dann nutzt Dir die SIM ja auch nichts. Da Du nach obiger Darstellung den kompletten Vertrag inkl. Telefon beim Mobilfunkanbieter abgeschlossen hast, wäre das eine Teilleistung, an der Du (objektiv betrachtet) kein Interesse hast.

Ich würde dem Verkäufer signalisieren, dass Du an der SIM kein Interesse hast, da Du ohne Telefon den Vertrag nicht nutzen kannst und dass Dir beides zeitgleich geschickt werden soll. Er könne natürlich die SIM gerne vorab schicken, aber Du weist in aller Deutlichkeit darauf hin, da Du auch in dem Fall mangels Nutzungsmöglichkeit keine Grundlage für die Bezahlung der Grundgebühr siehst.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anuhi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Das passiert manchmal auch bei Resellern, da bekommt man die SIM, das Gerät fehlt jedoch und dann muss man schon zahlen ohne den Vertrag aufgrund des fehlenden Handys nutzen zu können.

Ein Positivbeispiel war hier **************************** , da habe ich vor kurzem ein iPhone 6 gekauft und da kam alles zügig an.

-- Editiert von Moderator am 04.08.2015 23:48

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

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