Vertrag Download-service.de kündigen

13. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
thor7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Download-service.de kündigen

Hallo zusammen,
folgenden Frage hätte ich:

Eine Bekannte ist versehentlich auf eine dieser Betrüger -Download Seiten gekommen, auf der eigentlich kostenlose Software für 96€ pro Jahr verkauft wird und man gleich einen Vertrag am Hals hat.

Da sie keine Deutsche ist, hat sie sich von der kommenden email einschüchtern lassen, und die 96€ für ihren ein Jahresvertrag bezahlt:

12-Monatszugang für Download-Service.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 19.12.2011 - 19.12.2012 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus


Sie hat dann die kostenpflichtige Hotline angerufen, um ihren Vetrag telefonisch zu kündigen. Dort sagte man ihr, sie brauche sich um nichts mehr kümmern, da der Vertrag nach dem einen Jahr automatisch auslaufen würde.
Das kann sie und mehrere Leute bezeugen, als sie angerufen hatte.

Zur Sicherheit hat sie trotzdem noch eine fristgerechte schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Dieses Einschreiben ist dort auch angekommen, denn auf dem Rückschein ist eine Unterschrift.

Nun geht es seit Anfang des Jahres wieder los mit Zahlungsaufforderungen per email.
Inzwischen auch unter Androhung des Inkasso Anwalts der Firma.


Wie kann sie am besten weiter verfahren mit dieser wahrlich unseriösen Firma?

Es gibt im Internet auch massig Einträge über diese Firma zu finden, nur dieser Fall ist etwas speziell ,da sie ja leider durch ihre Zahlung auf den eigentlich ungültigen Vertrag einging.

Vielen Dank für Antworten!

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-- Editiert thor7 am 13.02.2013 11:13

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Bei dem Dienst handelt es sich um eine Abofalle des Firmengeflechtes des innerhalb kürzester Zeit mindestens doppelt wegen Betruges verurteilten Herrn Burat.

Es wurden drei grosse Fehler gemacht:
a. dass man diese Phantasieforderung überhaupt ernst genommen hat.
b. dass man auch noch zahlte.
c. dass man die kostenpflichte Hotline anrief.


Abgesehen davon, dass bei dieser Abofalle auf Grund der unzureichenden Preisangabe sowieso kein wirksamer Vertrag zu Stande kam und ggf. gar Betrug vorliegt und es einfach dumm war zu zahlen, habt ihr zwei Möglichkeiten:
- diesen Quatsch ignorieren, egal ob die Schreiben von der Briefkastenfirma selber, von deren Hausinkasso oder einen dubiosen Anwalt kommen.
Nur für den seeeeeeehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, müsste der fristgerecht widersprechen werden.

- Ihr wenden euch an einen abofallenerfahrenden Anwalt und wehrt euch per negativer Feststellungsklage.
Über diesen Weg könnte man auch ggf. den bereits gezahlten Betrag zurück holen.

Bei Unsicherheiten hilft euch sonst auch die Verbraucherzentrale weiter.

Der "Firma" geht es nur drum, in betrügerische Weise irgendwelche Daten zu sammeln und Vertragsabschlüsse zu unterstellen und dann munter und dämlich drohend zu mahnen.
Natürlich ist den die Kündigung relativ egal, schliesslich hat man ja einen dummen gefunden, der die unberechtigte Forderung schonmal zahlte.

Zitat:
,da sie ja leider durch ihre Zahlung auf den eigentlich ungültigen Vertrag einging.


Das ist übrigens totaler Humbug und wird von Abzockern gerne verbreitet.
Ein unwirksamer Vertrag wird laut BGB nicht rechtsgültig, wenn aus Rechtsunkenntnis gezahlt wurde.

Der BGH urteilte zudem:
Zitat:
Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen § 363 BGB ) hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen.

Az. VIII ZR 265/07





-- Editiert seba79 am 13.02.2013 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Unabhängig davon hat sie mit dem Einschreiben+Rückschein alles richtig gemacht. Ein Anwalt wird sich freuen, das ist leicht verdientes Geld für ihn, wenn das derart klar aussieht.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Unabhängig davon hat sie mit dem Einschreiben+Rückschein alles richtig gemacht. Ein Anwalt wird sich freuen, das ist leicht verdientes Geld für ihn, wenn das derart klar aussieht.


Wobei, selbst wenn man die Anwaltskosten selber zahlen würde und nicht dem Abzocker als Schadensersazz überholzt, wäre der Weg zum Anwalt und die aussergerichtliche Abwehr der Forderungen immer noch nicht mal die Hälfte dessen betragen, was die Abzocker pro Jahr für diese Nutzlosleistung verlangen.

Die Anwaltskosten würden hier bei Beratung einem aussergerichtlichen Schreiben 46,41 Euro betragen und dann ist Ruhe.
Naja, und wenn man eben Spaß dran hat, kommt man per neg. Feststellungsklage.


Nur sollte man nicht zum nächstbesten Anwalt um die Ecke rennen, sondern zB im Netz gucken, welcher sich mit Abofallen näher beschäftigt.


-- Editiert seba79 am 13.02.2013 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thor7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Naja, und wenn man eben Spaß dran hat, kommt man per neg. Feststellungsklage.

Um am Ende gar keine Kosten zu haben ist genau jener Schritt aber sicherlich wichtig. Denn von selbst bezahlt die gegnerische Partei ja den eigenen Anwalt sicher nicht. Zumindest nicht so eine Partei, die schon mit Abofallen Geld verdienen will. ;)
Davon ab: Evtl. besteht eine Chance, das bereits Gezahlte zurückzuholen und das macht der Gegenüber gewiss auch nicht freiwillig.

Aber das sollte ein versierter Anwalt dann sagen, wie man vorgeht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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