Versteckter Transportschaden - Spedition lehnt ab, da Annahmebestätigung vorliegt

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
easy67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteckter Transportschaden - Spedition lehnt ab, da Annahmebestätigung vorliegt

Liebe Forumsteilnehmer und Fachleute,

Folgender Sachverhalt:

Ein von einer Servicefirma reparierter Plasma-Fernseher wurde über eine Spedition wieder bei der Besitzerfamilie angeliefert. Bei dem Fernseher handelt es sich um einen 42 Zoll Plasma-TV der ohne Verpackung 125cm breit, 77cm hoch, 12cm tief ist und ein Gewicht von 40kg hat. Die Spedition hat von der Servicefirma die Anweisung erhalten, das Gerät mit zwei Personen auszuliefern, da es von einer Person unmöglich alleine getragen werden kann. Die Anlieferung ist wie folgt abgelaufen:
Das Gerät wurde von nur einer Person der Spedition ins Erdgeschoss des Hauses getragen und ausgepackt. Zu der Zeit war nur die Frau der Familie zuhause und diese hat den Fernseher augenscheinlich von außen betrachtet und als Ok beachtet. Sie unterschrieb die Annahmequittung der Spedition. Da die Spedition den Karton aber wieder mitnehmen musste, da er Eigentum der Servicefirma war, musste der Fernseher im Haus abgestellt werden. Der Fahrer der Spedition hat den Fernseher alleine aus dem Karton gehoben und ins 1.Obergeschoss ins Wohnzimmer getragen und mit der Glasfläche flach auf das Sofa abgelegt.
Als dann ca. 1h später der Mann nach Hause kam, hat er gleich den Fernseher begutachtet. Dabei hat er sofort erkannt, dass das innere Plasma-Pannel an den Ecken zersprungen war. Die Frontglasscheibe war dagegen noch in Ordnung. Diese Beschädigung muss beim alleinigen Transport durch den Fahrer entstanden sein. Diesen Defekt hat der Mann der Familie sofort nach dem Erkennen der Spedition und der Servicefirma gemeldet.
Im späteren Schriftverkehr lehnt die Spedition alle Leistungen ab, weil diese die unterschriebene Annahmebestätigung vorliegen hat. Die Servicefirma, die den Transportvertrag mit der Spedition geschlossen hat, fühlt sich nicht zuständig in diesem Fall etwas zu unternehmen.
Jetzt hat die Besitzerfamilie den defekten Fernseher, der einen Neupreis von ca. 1400 Euro hatte, zuhause und erwartet von der Servicefirma, dass sich diese mit der Spedition einigt und dass der Schaden reguliert wird. Der Fernseher hat einen wirtschaftlichen Totalschaden und muss ersetzt werden.

Über eure Meinung in diesem Fall wäre ich Euch sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie haben den Fernseher als Privatkunde gkauft und beliefern lassen, und haben somit eine Rügefrist von bis zu 2 Jahren auf Mängel. Wurde eine Lieferung bei Kauf mitabgeschlossen oder selber von Ihnen aus ein Spediteur gesucht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Kai

Das steht doch da:

quote:
Die Servicefirma, die den Transportvertrag mit der Spedition geschlossen hat


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
easy67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zwei Jahre sind abgelaufen. Hätte man innerhalb der Rügefrist einen solchen Schaden geltend machen können? Ich gehe davon aus, dass die Service-Firma die Spedition für den Schaden verantwortlich machen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Diesen Schaden hätte man auch nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen können, da ein solcher Schaden bereits bei Erstlieferung des Gerätes hätte vorhanden sein müssen.

Ihnen stehen Ansprüche gegen die Servicefirma zu, wenn das Gerät beim Transport zu Schaden kam. Diesen Nachweis haben aber Sie zu führen.
Theoretisch hätte der Schaden ja auch nach der Lieferung bei Ihnen entstanden sein können.

Ihre Indizienkette wird nicht ausreichend sein den Schadensverursacher (Spedition) festzunageln.

Nur wenn beim alleinigen Transport des Fernsehers der vorliegende Schaden fast unweigerlich auftreten würde sehe ich rechtliche Chancen, wenn es hart auf hart kommt.

Ansonsten sollten Sie hartnäckig beim Service die Schadensbehebung verlangen unter dem Hinweis des alleinigen Transportes und der Behauptung des dadurch enstandenen Schadens.

Das dieser nicht sofort gerügt worden sei läge daran, dass ein Laie wie Ihre Frau dies nicht sofort hätte sehen können.

0x Hilfreiche Antwort

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