Hallo Zusammen,
ich habe für meinen Umzug Halteverbortsschilder bestellt und in meiner E-Mail einen Buchstaberdreher drin gehabt (an die Mail sind Auftragsbestätigigung und Rechnung gegangen). Am Ende der Bestellung habe ich das Feld "kostenpflichtig bestellen" ausgewählt.
Aufgrund des Schreibfehlers hab eich keine AB bekommen und bei einem anderen Anbieter bestellt. Nun bekomme ich von dem ersten Anbieter eine Mahnung mit Bearbeitungsgebühren. Muss ich die Rechnung begleichen? Die meinten es wäre ja nicht ihr Fehler mit der E-Mail.
Am Tag der Schilderaufstellung waren beide Anbieter vor Ort um die Schilder aufzustellen. Dort habe ich dem ersten Anbieter mein anliegen erläuter und er ist draufhin wieder gefahren.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Versehentlich Falsche Mail bei der Bestellung angegeben
8. März 2018
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Frage vom 8. März 2018 | 13:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versehentlich Falsche Mail bei der Bestellung angegeben
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. März 2018 | 14:01
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Was hat das mit Kaufrecht zu tun? Du hast also bei einem Verkehrsbetrieb die Aufstellung von Schildern in Auftrag gegeben. Diesen Auftrag haben sie auch durchführen wollen. Du hast kostenpflichtig bestellt und musst zahlen. Dass du keine AB bekommen hast ist nicht das Problem der Firma. Diese hat die AB wohl an die von dir angegebene Adresse versendet. Pech für dich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. März 2018 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatDie meinten es wäre ja nicht ihr Fehler mit der E-Mail. :
Hatte der Anbieter den Ablauf so wie vom Gesetzgeber in § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB gefordert gestaltet?
Falls ja: Dein Problem
Falls nein: Problem vom Anbieter
Und jetzt?
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