Versandkosten beim Umtausch u. Reklamation

5. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Snaker0001
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Versandkosten beim Umtausch u. Reklamation

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Versandkosten im Onlinehandel.

1) Wenn ein Kunde ein Ware zurückschickt (Warenwert > 40 Euro) und ein Umtausch wünscht, ist der Verkäufer verpflichtet die Rückportokosten der umzutauschenden Ware zu übernehmen? Und gibt es eine Regelung wer dann die erneuten Portokosten (der neuen Ware) zu übernehmen hat?

Gibt es beim Umtausch eine allgemeine Regelung?

2) Wenn eine Kunde Ware reklamiert, weil Sie defekt ist. Ist der Verkäufer hier verpflichtet die Rückportokosten und die neuen Versandkosten zu übernehmen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
NiBa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1) Nein, der VK muß die Kosten nicht übernehmen.
2) Ja


Zu 1) Wer ist denn als K so dumm und wünscht einen Umtausch? Jeder K sollte einfach den Kauf widerrufen und eine neue Bestellung aufgeben. DANN gehen die Kosten nämlich zu Lasten des VK.
Jeder VK freut sich natürlich, wenn der K nur umtauschen möchte.

Viele Grüße, Michael

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