Versandhändler schickt falschen Artikel

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
modano09
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)
Versandhändler schickt falschen Artikel

Hallo

Ein versandhändler hat mir jetzt schon zweimal einen falschen Artikel geliefert. Auf der beiliegenden Rechnung ist der korrekte Artikel aufgeführt.

Auch auf der Webseite vom Händler wird der richtige Artikel mit der korrekten Artikelnummer angezeigt.

Ist auch mit der Lieferung des falschen Artikel ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ?

Der Händler hat mich telefonisch informiert das jetzt nachgeforscht werden muss, ob der von mir gewünschte Artikel überhaupt lieferbar ist.
(lt.Webseite ist er das)

Kann ich auf die Lieferung bestehen und notfalls Schadensersatz geltend machen, wenn ich denn Artikel zu einem erhöhten Preis bei einem anderen Händler kaufen muss ?

Muss mir der Händler den Artikel zu den abgedruckten Preis auf der Webseite und auf der Rechnung verkaufen ? Oder kann er im nachhinein sagen da liegt ein Preisfehler vor ?
Den artikel habe ich am 09.07.11 bestellt und ist immer noch zu diesem preis bestellbar und lieferbar.

gruss modano

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Ist auch mit der Lieferung des falschen Artikel ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ?

Wann genau ein Kaufvertrag zustandekommt, kann mangels entsprechender Informationen nicht gesagt werden.

Jedoch finden sich in den vertraglichen Unterlagen in der Regel Informationen wann ein Vertrag zustandekommt.



quote:
Kann ich auf die Lieferung bestehen und notfalls Schadensersatz geltend machen, wenn ich denn Artikel zu einem erhöhten Preis bei einem anderen Händler kaufen muss ?

Diese Möglichkeit bestünde tatsächlich ...



quote:
Muss mir der Händler den Artikel zu den abgedruckten Preis auf der Webseite und auf der Rechnung verkaufen ?

Unter Umständen ja



quote:
Oder kann er im nachhinein sagen da liegt ein Preisfehler vor ?

Auch das wäre möglich. Der Gesetzgeber hat duchaus Möglichkeiten zur Anfechtung geschaffen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Lieferung eines anderen Artikel als den bestellten ist einem Sachmangel (§ 434 BGB ) gleichzusetzen. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung (Lieferung des richtigen Artikels) verpfichtet. Ist Ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden, hat der Verkäufer auch diesen zu ersetzen. Näheres (§§ 437,439 BGB )

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