Verlust der Gewährleistung?

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
Verlust der Gewährleistung?

Hallo,

ein Freund von mir hat sich vor gut 1,5 Jahren einen Roller von Kymco (50 ccm, 4-takt) gekauft. Soweit war in den ersten paar Monaten alles ok, aber dann ging es los, dass der Roller ständig irgendwelche Macken hatte. Batterie lädt nicht mehr, nach 20 - 40 Minuten fahren geht der Roller aus und startet nicht mehr oder Benzin läuft aus dem Luftfilter raus. Der Roller war jetzt in den 1 1/2 Jahren fast 10 mal beim Händler zur Reparatur und dann funktioniert er eine Weile und dann ist wieder irgendwas kaputt. Nun habe ich ihm vorgeschlagen, dass er den Roller dem Händler zurückgeben soll und sich dafür einen Piaggio oder vergleichbares holen soll. Da meinte er, dass er keine Garantie mehr hätte, weil der Händler auf sein Bitten die Distanzringe (Variomatik) rausgenommen hat und der Roller damit 10 Km/h schneller ist. Die Garantie würde damit verfallen wurde vom Händler behauptet. Ist da was dran und was könnte mein Freund (Kumpel) tun? Kann ja nicht sein, dass er für knapp 2.000 Euro einen kaputten Roller gekauft hat und drauf sitzen bleibt.

Gruß und Dank



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lorddarkmage
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hat da wirklich keinen einen Tip/Idee?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Da meinte er, dass er keine Garantie mehr hätte, weil der Händler auf sein Bitten die Distanzringe (Variomatik) rausgenommen hat und der Roller damit 10 Km/h schneller ist. Die Garantie würde damit verfallen wurde vom Händler behauptet. Ist da was dran und was könnte mein Freund (Kumpel) tun? Kann ja nicht sein, dass er für knapp 2.000 Euro einen kaputten Roller gekauft hat und drauf sitzen bleibt.


Wie man einen Händler beauftragen kann, die Distanzscheiben zu entfernen, um den Roller 10 Km/h schneller zu machen, ist mir einigermaßen schleierhaft. Dass der Händler sich darauf einlässt, entzieht sich meinem Verständnis.

Die Betriebserlaubnis des Rollers erlischt, auch der Versicherungsschutz. Möglicherweise fährt man auch gleichzeitig ohne Führerschein.

Ob man auch die Garantie verliert, richtet sich danach, was in den Garantiebedingungen vereinbart ist. Da die Garantieerklärung ein freiwilliges einseitiges Leistungsversprechen ist, das alleine vom Hersteller nach Gutdünken ausgefüllt wird, ist zu befürchten, dass ein entsprechender Passus vereinbart ist, dass bei technischer Manipulation die Garantie verweigert werden kann.

Da sollte man in die Garantieerklärung von Kymco hinein schauen.

Die aufgeführten Mängel werden bestimmt nicht oder zumindest kaum mit der erhöhten Leistung des Rollers zu tun haben, spielt aber keine Rolle, der Garantiegeber bestimmt die Bedingungen.

Was die Gewährleistung betrifft, der Unterschied Garantie - Gewährleistung sollte bekannt sein,

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1

ist es wiederum so, dass der Käufer nach dem Ablauf von 6 Monaten den Sachmangel zu beweisen hat und gleichzeitig zu beweisen hat, dass dieser schon bei Gefahrübergang vorhanden war.

Schwierig bei einem Händler, der ohnehin nicht mehr will, weil der Roller mehr Probleme bereitet, als ihm lieb ist. Da kommt die Geschichte mit den Distanzringen wie gelegen.

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