Verlängerung Gewährleistung durch Reparatur?

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wasdas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Verlängerung Gewährleistung durch Reparatur?

Hallo, eine Person kauft einen Fernseher der Marke A beim Händler X. Das Gerät wurde im Jan/2017 gekauft und die Gewährleistung und Garantie endet im Jan/2019. In dieser Zeitspanne wurde das Gerät mehrmals repariert. Das Gerät wurde immer beim Händler abgegeben. Die gesamte Reparaturzeit aller Reparaturen (mit Versand) zusammen betrug 90 Tage.
Die Garantie erlischt im Jan/2019, da es eine freiwillige Leistung der Herstellers ist.(?)
Nun zu meiner Frage. Wird die Gewährleistung um 90 Tage verlängert?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Wasdas123):
Wird die Gewährleistung um 90 Tage verlängert?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wasdas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antwort. Kann man den nichts machen, wenn ich das Gerät im Dez/2017 reparieren lassen habe, die Gewährleistung im Jan/2019 abläuft und ein Defekt wieder im Feb/2019 auftritt?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Mal abgesehen davon, das Gewährleistung vor über 15 Jahren abgeschafft wurde:

Wenn immer nur Teile getauscht werden, beginnt die Verjährung der gesetzliche Sachmängelhaftung nur für dieses Teil neu zu laufen.

Ausnahme: der Kaufgegenstand würde komplett im Rahmen der gesetzliche Sachmängelhaftung getauscht. Dann beginnt die gesetzliche Sachmängelhaftung nur für diesen Kaufgegenstand neu zu laufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es ist auch vertretbar zu sagen, dass aufgrund der Reparatur die Gewährleistungszeit insgesamt neu beginnt. Wenn man das nicht vor Gericht austragen möchte (wo auch das Gegenteil vertreten werden könnte), muss man außergerichtlich möglichst überzeugend auftreten.

Vllt ist es beim nächsten Mal besser, vom Vertrag zurückzutreten. Muss sich nur rechnen; den Nutzen, den man ja hatte, müsste man dann nämlich prinzipiell ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wasdas123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich habe das Gerät nach der zweiten Reparatur wieder beim Händler abgegeben und nach einem Vertragsrücktritt gebeten. Es hieß, dass das Gerät vom Hersteller überprüft werden muss, bevor man eine Gutschrift bekommen kann. Obwohl ein Fehler gefunden wurde, wurde das Gerät repariert und wieder zurückgeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

In der Regel sind 2 Nachbesserungen gestattet, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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