Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall, der in unserer Recht Vorlesung als Frage gestellt wurde.
A kauft eine Sache von Firma F auf Raten, sprich Eigentumsvorbehalt.A kann die Raten nicht mehr bezahlen, hat aber auch noch bei mehreren Firmen Schulden.A möchte nun die erworbene Sache S verkaufen, um einen Teil der Raten zahlen zu können.
Wie ist die Rechtslage?
Soweit ich weiß, kann der A zwar die Sache verkaufen und der neue Käufer würde die Sache gutgläubig erwerben.Nur welche Konsequenzen können auf A zu kommen, wenn F die Sache herausverlangt, was zwar nach Angabe unseres Profs unwahrscheinlich, aber doch möglich wäre.
Danke Euch im Voraus vielmals.
Viele Grüße
Verkauf einer Sache die unter Eigentumsvorbehalt steht?
26. April 2007
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Frage vom 26. April 2007 | 14:11
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Sache die unter Eigentumsvorbehalt steht?
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#1
Antwort vom 26. April 2007 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Mal eine grobe Antwort:
Wenn F vom Vertrag zurücktritt, muss A die Sache zurückgeben. Kann er dies nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig.
#2
Antwort vom 26. April 2007 | 14:57
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Und eventuell strafbar. Unterschlagung nach 246 StGB wäre hier denkbar.
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#3
Antwort vom 28. April 2007 | 12:45
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 838x hilfreich)
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