Verkauf bei EBAY Kleinanzeigen !!!!!

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
amandus1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf bei EBAY Kleinanzeigen !!!!!

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage. Ich habe gestern eine Spülmaschine verkauft, die vor Ort mit dem Käufer ausprobiert und getestet wurde. Der Käufer war einvestanden und so kam es zum Kauf.

Paar Stunden später kam eine E-mail das die Maschine Defekt wäre die Elektronik nicht funkioniere und der Heizstab defekt wäre. Was nicht sein kann, weil es vorher ausprobiert wurde! Jetzt will er sein Geld zurück und wenn nicht will er Rechtliche Schritte gegen mich einleiten! Ich werde die Maschine nicht zurück nehmen weil ich nicht ausschließen kann ob er sie beim Transport oder anbau selbst beschädigt hat....!

Wie sieht das ganze rein Rechtlich aus ???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

haben Sie einen schriftlichen Vertrag gemacht, worin Sie ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen haben? Haben Sie einen solchen Ausschluss in der Anzeige erwähnt?

Wenn nicht, gilt auch bei Verkäufen von gebrauchten Gegenständen zwischen Privatleuten, dass der Käufer automatisch den Anspruch auf ein Jahr Gewährleistung ab dem Kauf hat.





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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Falsch. Wenn nichts vereinbart werde, dann gelten zwei Jahre Gewährleistung, auch bei Privatverkäufern.

Allerdings ist das letztendlich egal. Diese begründet nur eine Haftung für Mängel, die schon bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Da er die Maschine vor dem Kauf getestet hat, können die beschriebenen Mängel beim Gefahrenübergang nicht vorhanden gewesen sein und damit greift auch keine Gewährleistung.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von JogyB am 19.01.2015 22:30

Da er die Maschine vor dem Kauf getestet hat, können die beschriebenen Mängel beim Gefahrenübergang nicht vorhanden gewesen sein und damit greift auch keine Gewährleistung.

Eben, so lange er seinen Anspruch (auf Gewährleistung) nicht belegen kann (und lauf Fallbeschreibung kann er das nicht), gebe ich gerne den Tipp:
[color=red]Kommunikation mit Käufer einstellen und nicht durch Drohungen einschüchtern lassen [/color]

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amandus1990
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein wir haben keinen Kaufvertrag gemacht und ich habe in der Anzeige nur die Produktbeschreibung drin stehen gehabt.

Ich denke einfach das er entweder sie beim Transport oder beim Montieren selbst beschädigt hat und sie daher jetzt schnellst möglich zurück geben will.

Sein Text war das die Elektronik nicht funktionierte und das das Wasser nicht heiss wurde.... Und genau das haben wir vor dem Verkauf getestet.

Aber danke schon mal für die bisherigen Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von amandus1990 am 20.01.2015 11:30

Nein wir haben keinen Kaufvertrag gemacht

Wie seid ihr dann zu dem Geld gekommen? Und der andere an die Spülmaschine?
Wenn kein Kaufvertrag vorliegt müsstet ihr euch beide gegenseitig bestohlen haben.



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 20.01.2015 11:49

1x Hilfreiche Antwort

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