Verkauf Modellauto.

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tewsmax
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkauf Modellauto.

Person A verkauft außerhalb von einer Handelsplattform über ein Forum ein hochwertiges Modellauto.

Person A sendet vorher Bilder von jeder Seite des Modells zu.

Person B möchte den Artikel per Nachnahme kaufen Preis 120€.

Person A versendet den Artikel als vesicherten Versand.

Person B erhält den Artikel ist nicht einverstanden fordert mit Geldrückerstattung und droht damit alles sofort seinen Anwalt weiter zu leiten.

Person A hat die Ware verschickt ohne eine Rechnung es gibt nur eine Email mit der Abmachung und den Bildern.

Person A ist unter 18.

Person B will Rechtsanwalt einschalten.


Beurteilt mal bitte den Fall und teilt mir mit was Ihr noch für Informationen braucht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Person B erhält den Artikel ist nicht einverstanden fordert mit Geldrückerstattung und droht damit alles sofort seinen Anwalt weiter zu leiten."

B möchte mit der Begründung "bin nicht einverstanden" die Geldrückerstattung (Modell will er behalten?)? Das war der ganze Schriftwechsel?

Diese Begründung allein rechtfertigt selbstverständlich keine Rückabwicklung.

Da weitere Begründungen oder Besonderheiten (z.B. falsche Zusicherungen etc.)anscheinend nicht vorliegen (sonst hätten Sie diese ja sicherlich unaufgefordert mitgeteilt) kann B den Vertrag nicht rückabwickeln.



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#2
 Von 
tewsmax
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein.

Es fehlen angeblich Teile bei dem Modell.

Person A kennt sich jedoch nicht mit den Modellen aus und verkauft Sie in OVP
und sendet eine Menge Fotos zu die den Zustand des Modells belegen.

Person B sieht diese Fotos stimmt dem Kauf überein und bekommt die Ware.

Person B ist nicht einverstanden mit der Ware und möchte unverzüglich die Ware zurück gesendet bekommen.

Person A stimmt der Rückerstattung des Geldes nicht überein.

Person B möchte Rechtsanwalt einschalten.


Person B beschwert sich in einem Forum über Person A und bezeichnet diesen als Betrüger. Person A veräußerte weitere Artikel neben dem Modell an Person B.

Person C ist auf einmal auch mit dem Modell nicht einverstanden da ein Zertifikat fehlt.

Person A bietet an eine Ersatzzahlung anstelle des Zertifikats zu schicken.

Person C gibt 2 Wochen Zeit den gesamten Betrag zu überweisen.

Person A stimmt auch diesem nicht überein.

Person C will ebenfalls Rechtsanwalt einschalten.

Der Verkäufer bin Ich und ich bin minderjährig, macht dies einen Unterschied?

Bitte euch das mal zu beurteilen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tewsmax
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

kann mir noch jmd. eine Antwort geben.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119280 Beiträge, 39706x hilfreich)

quote:
Es fehlen angeblich Teile bei dem Modell.

Welche Teile genau?
Fehlen diese Teile auch auf den Fotos?


Wieviel Modelle verkauft Person A denn so im Monat?


Woher stammen die Modelle?



quote:
Person A veräußerte weitere Artikel neben dem Modell an Person B.

Welche Artikel und in welchen Zeitraum?



quote:
Person C ist auf einmal auch mit dem Modell nicht einverstanden da ein Zertifikat fehlt.

War die Lieferung des Zertifikates vereinbart / war es auf den Fotos zu sehen?



quote:
Der Verkäufer bin Ich und ich bin minderjährig, macht dies einen Unterschied?

In wieweit sind die Erziehungberechtigten von A in diese Geschäfte involviert, wissen diese davon?



Möchte B Geld gegen Rückgabe des Modells oder Geld und modell behalten?


Möchte C Geld gegen Rückgabe des Modells oder Geld und modell behalten?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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