Hallo,
folgende Annahme:
A bestellt bei B online Ware (B besitzt auch Ladengeschäft).
Rücksendung ohne Angabe von Gründen wird zugesichert.
A retourniert Ware innerhalb der vorgeschriebenen Frist. B bestätigt Erhalt der Ware, lehnt eine Rücküberweisung jedoch ab, weil die Verpackung nicht mitgeschickt wurde. Sie sei Bestandteil der Neuware. Ohne diese sei ein Verkauf der Neuware nicht möglich (angeblich auch nicht mit Wertminderung im Laden).
A schlägt vor, dass ihm die Verpackung in Abzug gebracht wird, der Rest jedoch erstattet.
B lehnt ab. Mittlerweile meldet B sich mehrere Tage nicht, "Systemcrash". Nachdem A vorschlägt, die Verpackung zurückzuschicken, da sie wiederaufgefunden wurde, beruft sich B auf den Ablauf der Rücksendungsfrist.
B möchte Ersatzware schicken, die A nicht mehr gebrauchen kann. Die Kommunikation ist seitens B mittlerweile sehr unprofessionell, weshalb A eine schlechte Bewertung im Internet abgibt.
Nun droht B A mit einer Klage wegen übler Nachrede.
1. Wie verhält es sich mit der Wertminderung?
2. Stimmt es, dass die Frist abgelaufen ist? Das eigentliche Produkt wurde pünktlich zurückgeschickt.
Vorab vielen Dank!
Verkäufer verweigert Rückzahlung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Die Frist für den rechtzeitigen Widerruf hängt nicht damit zusammen, wann die Sache zurückgeschickt wird - erst recht nicht, was die Verpackung angeht. Ggf kommt man mit der Rücksendung in Verzug; rechtzeitig "widerrufen" hätte man trotzdem.
Was die Wertminderung angeht, soweit überhaupt davon gesprochen werden darf, dass eine solche wirksam wäre (will ich nicht beurteilen), ist wohl klar, dass sie jedenfalls nicht mehr besteht, wenn die Verpackung doch noch den Weg zurückfindet. Auch diesbezüglich könnte man allenfalls wieder von einem Verzugsschaden sprechen.
Viele Grüße
Super, danke für die schnelle Antwort!
Gilt Rücksendung = Widerruf?
Auf dem Retourenschein wurde vermerkt, das Produkt wurde für ein bestimmtes Event gebraucht, welches nun verstrichen ist, weshalb auch kein Bedarf mehr besteht.
Wie muss der Widerruf formuliert sein, bzw. impliziert eine Rücksendung ohne Neubestellung einen solchen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
§ 355 BGB
.
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Allein die Rücksendung der gekauften Ware stellt keinen Widerruf dar.
Berry
Gern
Grundsätzlich soll der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Eine Rücksendung könnte prinzipiell auch etwas anderes bedeuten (zB Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen). Hier wurde zwar etwas vereinbart - dass kommentarlos zurückgesendet werden dürfte -, aber ist das auch beweisbar? Ehrlich gesagt, habe ich den Punkt, dass (möglicherweise) nicht ausdrücklich widerrufen wurde, übersehen. Allerdings erscheint mir die Angabe auf dem Retourenschein da sehr wohl eindeutig.
Ich denke außerdem, dass die Umstände auf deiner Seite sind. An die Ausdrücklichkeit sind keine allzu hohen Hürden zu knüpfen. Jedenfalls ergibt schließlich die Antwort des Händlers, dass er eine Rückzahlung ablehne, dass er die Erklärung so verstanden hat, wie du sie auch verstanden wissen wolltest.
Ich muss mich korrigieren. Das Retourenformular ist gleichzeitig das Widerrufsformular (vorgedruckter Text).
Somit wurde fristgerecht widerrufen.
Vielen Dank nochmal!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten